PKV-Urteil: Gute Miene zum bösen Spiel

Obwohl die einzelnen Klagepunkte abgeschmettert wurden, werten die privaten Versicherer das BVG-Urteil dennoch als Erfolg. Laut Günter Dibbern, Vorstandsvorsitzender der DKV Krankenversicherung, soll das Urteil die Existenz der privaten Krankenversicherung (PKV) in Deutschland sogar stärken.

„Zwar haben die Verfassungsrichter die geltenden Regeln der Gesundheitsreform für rechtens erklärt, weil sie derzeit keine unzumutbaren Belastungen für die PKV sehen. Gleichzeitig haben sie aber dem Staat Grenzen gesetzt. Die Eingriffe in die Rechte der PKV sind nur verhältnismäßig, sofern sie das Geschäftsmodell der PKV nicht gefährden“, so Dibbern zu dem Urteil.

Ähnlich äußert sich auch Reinhold Schulte, Vorsitzender des PKV-Verbands: ?Das Gericht hat ausdrücklich das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung und damit das Existenzrecht der privaten Krankenversicherung bestätigt.? Dies sei eine klare verfassungsrechtliche Absage an eine Bürgerversicherung, so Schulte.

Dieses Modell vertreten die SPD und ihre Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Auch sie äußerte sich in Anschluss an die Urteilsverkündung. Man könne eine Versorgung auf der Höhe des medizinischen Fortschritts nur umsetzen, wenn sich alle Menschen in Deutschland zu gleichen Bedingungen solidarisch mitbeteiligten. ?Da sind wir heute einen ganzen Schritt weitergekommen“, so Schmidt.

Branche gibt sich kämpferisch

Laut Dr. Josef Beutelmann, Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen, sei die PKV auch weiterhin eine wachsende Branche – trotz des Urteils. ?Viele Menschen wollen sich privat krankenversichern, können dies jedoch nicht, weil die Politik es ihnen nicht ‚erlauben‘ will. Dabei wird es nun zunächst auch bleiben“, so Beutelmann. Man wolle aber auch künftig für mehr Wahlfreiheit für alle Versicherten kämpfen. (mo)

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