PKV-Verfassungsbeschwerde erfolglos

Die Klage der privaten Krankenversicherer vor dem Bundesverfassungsgericht ist in allen Punkten gescheitert. Die Gesellschaften müssen damit sowohl den Basistarif weiterhin anbieten als auch die teilweise Portabilität der Alterungsrückstellungen gewährleisten. Zudem müssen Wechselwillige auch künftig drei Jahre warten, um in die private Krankenversicherung (PKV) aufgenommen zu werden.

?Die überprüften Vorschriften verletzen die Beschwerdeführer nicht in Grundrechten, insbesondere nicht in ihrer Berufs- und Vereinigungsfreiheit?, so das Urteil. 30 Krankenversicherer hatten gegen oben genannte Punkte der Gesundheitsreform geklagt. Dennoch verpflichtet das Gericht den Gesetzgeber, die weitere Entwicklung in der PKV zu beobachten.

Zu den einzelnen Klagepunkten: Der Basistarif beschränke zwar die Berufsausübung der PKV. Er sei aber in Hinblick auf die Ziele – wie beispielsweise einen ausreichenden und bezahlbaren Versicherungsschutz – zu rechtfertigen. Zudem gefährdet der Basistarif nicht die Funktionsfähigkeit der PKV, so das Urteil.

Sicherstellung des Wettbewerbs

Die Portabilität der Alterungsrückstellungen sichere den Wettbewerb unter den Versicherern. „Dieser Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit ist durch legitime Gemeinwohlinteressen gerechtfertigt“, so die Verfassungsrichter weiter.

An die „Solidargemeinschaft“ gebunden

Die dreijährige Wartefrist für PKV-Interessierte sei ebenfalls zumutbar. Menschen, die von den Leistungen der Solidargemeinschaft profitiert haben, sollten für einen gewissen Zeitraum auch an diese gebunden werden, so die Begründung.

Auch das absolute Kündigungsverbot für Vollversicherte ist laut Urteil rechtens.

Während die Entscheidungen zum Basistarif und der Portabilität der Alterungsrückstellungen einstimmig getroffen wurden, erging das Urteil zur Dreijahresfrist im Stimmenverhältnis fünf zu drei. (mo)

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