Sozialversicherung: Neue Rechengrößen ab 2010

Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2010 beschlossen. Verabschiedet auch der Bundesrat die vorliegenden Zahlen, gelten ab Anfang nächsten Jahres folgende Werte:

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich von 44.100 auf 45.000 Euro. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die BBG von bislang jährlich 64.000 auf 66.000 Euro. Für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bedeutet das: Die steuerliche Förderung von Direktversicherungen steigt auf jährlich 2.640 Euro. Das teilt das auf bAV spezialisierte Beratungsunternehmen Febs mit.

bAV: Elternzeit schadet Direktversicherung nicht

Die Gesellschaft weist zusätzlich auf ein weiteres Novum hin: In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun festgestellt, dass Arbeitnehmer, die ihre sogenannte 40b-Direktversicherung während der Elternzeit beitragsfrei stellen, entsteht kein steuerlicher Nachteil. Das gelte allerdings nur dann, wenn die Beitragszahlungen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende der gesetzlichen Elternzeit wieder aufgenommen würden. (mo)

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