UKDW: BMF blockiert Übertragbarkeit von U-Kassen

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 9. September 2009 der steuerneutralen Übertragung rückgedeckter Unterstützungskassen bei Arbeitgeberwechsel eine Absage erteilt, informiert die in Wassertrüdingen ansässige UKDW Unterstützungskasse deutsche Wirtschaft e.V. in einer Pressemitteilung. Für Arbeitnehmer, die diese Form der betrieblichen Altersvorsorge gewählt haben, bleibe es damit beim Risiko, im Falle des Wechsels des Arbeitgebers die Unterstützungskasse nicht weiterführen zu können. Gleichzeitig seien betroffene Arbeitgeber gezwungen, für ausgeschiedene Mitarbeiter mit Unterstützungskasse weiterhin Beträge für den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) zu bezahlen und die Kosten für die Verwaltung der Unterstützungskasse zu tragen.

„Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums legt Arbeitnehmern beim Wechsel des Arbeitsplatzes unnötig Steine in den Weg. Dies steht im Widerspruch zu dem erklärten Ziel, die betriebliche Altersvorsorge aktiv zu fördern“, erklärt UKDW-Vorstand Klaus J. Grimm.

Zum Hintergrund: Das BMF-Schreiben antwortet auf eine freiwillige Initiative des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV), eine Lösung für die fehlende Portabilität rückgedeckter Unterstützungskassen zu schaffen. Der Vorschlag sah vor, dass die abgebende Unterstützungskasse, wie bei der Direktversicherung und Pensionskasse, das Deckungskapital aus dem Rückdeckungsvertrag entnimmt und an die übernehmende Unterstützungskasse weitergibt, welche diese Summe als Einmalbeitrag in eine neue Rückdeckungsversicherung des Versicherers der neuen Unterstützungskasse anlegt.

Laut BMF-Schreiben ist dieser Vorgang als Einmalbeitrag des Teilnehmerunternehmens zu bewerten und daher steuerpflichtig, so die UKDW.

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