Unfall-Police: 15-Monats-Frist beachten

Wird jemand aufgrund eines Unfalls invalide, muss er das binnen 15 Monaten bei seinerVersicherung geltend machen, sonst verliert er seinen Anspruch auf Zahlung. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 163 C 22609/08).

Im vorliegenden Fall hatte der spätere Kläger eine private Unfallversicherung abgeschlossen, die auch bei Invalidität zahlen sollte. Im März 2005 stürzte der Versicherte auf Glatteis und brach sich den linken Knöchel. Das teilte er wenige Tage später der Gesellschaft mit. In der schriftlichen Unfallanzeige war durch den behandelnden Arzt angekreuzt worden, dass mit einer dauerhaften Beeinträchtigung nicht zu rechnen sei, so das Amtsgericht.

Allerdings musste der Versicherungsnehmer erneut behandelt werden, bis schließlich rund ein Jahr nach dem Unfall eine teilweise Invalidität festgestellt wurde. Allerdings legte der Patient dieses Gutachten erst Ende August 2007 – also fast anderthalb Jahre nach Eintreten der Invalidität – der Versicherungsgesellschaft vor und machte Ansprüche in Höhe von 3.272 Euro geltend. Zu spät, wie die Versicherung einwandte.

Das befand auch der zuständige Richter: Zwar könne der Versicherungsnehmer die Invalidität unter Umständen verspätet anzeigen, wenn ihn kein Verschulden an der Verspätung treffe. Das müsse aber unverzüglich geschehen. Das Urteil ist rechtskräftig. (mo)

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