Vermittlerhaftung: Damit die Felle nicht davonschwimmen

Seit zweieinhalb Jahren ist die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) für Versicherungsvermittler Pflicht. Cash. macht eine Bestandsaufnahme und gibt einen Ausblick auf mögliche Veränderungen.

felledavon

Text: Katja Schuld

Stellen Sie sich vor, ein Makler erhält vom Kunden den Auftrag, die bestehenden Versicherungen zu überprüfen und möglichst unter Erhaltung des Versicherungsschutzes eine günstigere Deckung zu suchen. Er findet eine günstigere Hausratversicherung. Der alte Vertrag wird gekündigt, der neue ohne zeitliche Unterbrechung abgeschlossen. Bei einem schweren Unwetter werden Grundstück und Keller des Kunden überschwemmt sowie Gegenstände beschädigt. Nach der Schadensmeldung bei der neuen Versicherung stellt sich heraus, dass das Elementarschaden-Risiko nicht versichert ist. Bei der Vorversicherung war dieses der Fall. Der Makler wird für den Schaden haftbar gemacht. Jetzt ist der Fall der Fälle eingetreten, in dem die VSH zum Einsatz kommt.

Versicherungssumme: Anpassung erfolgt

Selbstständige Finanz- und Versicherungsmakler oder auch Mehrfachagenten haften für die Fehler, die sie bei ihrer Tätigkeit begehen. Die Versicherungssumme wird individuell ermittelt und ist grundsätzlich von den möglichen entstehenden Schäden abhängig. Für den Bereich der Versicherungsvermittlung schreibt die EU-Vermittlerrichtlinie, nach einer zum 1. Januar 2009 erfolgten Anpassung an den europäischen Verbraucherindex, eine Versicherungssumme in Höhe von 1,13 Millionen Euro je Schadenfall vor. Maximiert auf 1,7 Millionen Euro pro Jahr.

Einige Anbieter haben schon jetzt eine höhere Summe für den einzelnen Schadensfall in ihre Policen integriert, beispielsweise der Assekuradeur  Domcura aus Kiel. „Wir haben bei der Pflichtversicherung statt der geforderten 1,13 Millionen schon jetzt 1,5 Millionen angesetzt, um unseren Versicherungsnehmern einen Extravorteil zu verschaffen und um unabhängig von Anpassungen an den Index zu sein“, sagt Christian Legien, VSH-Experte bei Domcura. Und die werden sicher kommen. Denn die derzeit geltenden Mindestversicherungssummen erhöhen oder vermindern sich ab dem 15. Januar 2013, danach alle fünf Jahre prozentual entsprechend des Verbraucherpreisindex.

Seit 22. Mai 2007 ist die VSH für Versicherungsvermittler durch die EU-Vermittlerrichtlinie gesetzlich vorgeschrieben. Zu Beginn der Pflichtversicherung wurde der Zwang von den Vermittlern heftig kritisiert. Mittlerweile überwiegt eher die Angst, von den Anbietern im Schadensfall gekündigt zu werden, weiß Ralf W. Barth, Geschäftsführer des VSH-Maklers Ralf W. Barth GmbH, Schwaigern. Das würde bedeuten: Versicherung weg, Registereintrag weg, Job weg.

Der Anwartschaftstarif: Die Police für den Fall der Fälle

„Der Versicherer hat das Recht, innerhalb von vier Wochen nach der Auszahlung eines Schadens zu sagen, dass er das Risiko nicht fortführen will. Das ist ein Problem für Leute in der Versicherungsvermittlung, weil die Berufshaftpflicht eine Pflichtversicherung ist und sie ununterbrochen versichert sein müssen“, sagt Barth. Seine Lösung: der Anwartschaftstarif – die Police für den Fall der Fälle. „Wenn der Vermittler heute schadenbedingt gekündigt wird, dann bekommt er sofort eine neue Police, die den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungsschutz voll abdeckt, bis eine neue Versicherung für den Kunden gefunden ist“, erklärt er die Funktion des Produkts.

Auch andere Anbieter entwickeln ihre Produkte weiter oder betreiben Feinjustierung, wie die Hans John Versicherungsmakler GmbH, Hamburg. Auch wenn die Pflichtversicherungsvorgaben bis auf die Änderung der Deckungssumme unverändert sind, sieht Geschäftsführer Torsten Rehfeldt in den Allgemeinbedingungen noch einige Baustellen. „Wir haben uns in diesem Jahr die Familienklausel vorgenommen“, sagt er. Bisher waren Schadenersatzansprüche von Familienangehörigen nicht mitversichert. „Viele Vermittler, die mit der Beratung beginnen, fangen in der Familie an“, begründet Rehfeldt den Schritt. „Wir haben das so abgeändert, dass für Familienmitglieder außerhalb der häuslichen Gemeinschaft nun ein Versicherungsschutz besteht.“

Versicherungsschutz: Jährlich überprüfen

Ebenso arbeitet die Corporate Insurance Versicherungsmakler GmbH aus Bad Schwartau ständig an der Weiterentwicklung. „Wir haben unsere Tarifwelt um zwei weitere Tarife erweitert, um gerade den kleineren Maklern mit geringerer Courtageeinnahme die Möglichkeit zu geben, sich kostengünstig abzusichern“, sagt Jens-Olaf Teschke, geschäftsführender Gesellschafter.

Aber wann wird  eine VSH am ehesten benötigt? Für Christian Henseler, Vorstand der Schutzvereinigung deutscher Versicherungsvermittler (SdV),  sind die Gründe, die zu einem Schadenersatzanspruch führen können, vielseitig. Nach seiner Erfahrung gibt es drei Problemfelder, die wiederholt auftauchen. Erster Fall: Der Antrag oder die Deckungsnote kommt nicht oder nicht rechtzeitig beim Versicherer an.  Zweiter Fall: Beim Wechsel des Versicherers entsteht eine Deckungslücke. Eine im Altvertrag mitversicherte Klausel ist im neuen nicht mehr Gegenstand des Versicherungsschutzes. Dritter Fall: Bei der Berechnung von Versicherungssummen kommt es zu  Falschberechnungen und somit zu Unterversicherungen.

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