Versicherung zahlt Reisezuschuss bei Kündigung

Arbeitnehmer erhalten im Rahmen der Reisrücktritts-Versicherung der Europäischen Reiseversicherung (ERV), München, im Falle einer betriebsbedingten Kündigung einen Reisezuschuss.

Dieser Zuschuss gilt ? ohne Prämienzuschlag – für alle Abschlüsse, die zwischen 1. Juni und 31. Dezember 2009 getätigt werden, so die ERV.

Der Zuschuss entspricht dem Restreisepreis bis maximal zur Höhe der Stornokosten, die zu diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. Ein Beispiel: Eine Reise kostet 1.000 Euro, 300 Euro hat der Versicherungsnehmer bereits angezahlt. Der Restreisepreis beträgt noch 700 Euro. Entscheidet sich der Versicherte, zu reisen statt zu stornieren, übernimmt die ERV die 700 Euro Reisekosten als Urlaubs-Zuschuss. Die Reise kostet den Versicherten so 300 Euro.

Neben dem Zuschuss kann der Versicherte die Reise stornieren und bekommt die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt.

Unterdessen hat der Versicherer ?Kurzarbeit? als Grund für einen Reiserücktritt bis 31. Dezember 2009 verlängert. (mo)

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