Wenn das Kind eine Zahnspange braucht

Mit dem Tarif ?Kinder Plus“ bietet die Württembergische Krankenversicherung AG, Stuttgart, eine Zusatzversicherung für Kinder an, die auch kieferorthopädische Behandlungen abdeckt. Für Kinder, die bei Versicherungsabschluss unter sieben Jahre alt sind, beteiligt sich die Württembergische an den Kosten für kieferorthopädische Behandlungen.

Dies gilt auch, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlt. Das wiederum hängt von der Einstufung in die fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen ab. Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht ? bei Einstufung in Gruppe eins und zwei ?, übernimmt die Württembergische 80 Prozent der Gesamtkosten bis maximal 3.200 Euro.

Wird die Behandlung durch einen Kieferorthopäden von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst ? bei Einstufung ab Gruppe drei ?, übernimmt die Württembergische 80 Prozent der Restkosten bis maximal 1.600 Euro. Daneben beinhaltet die Versicherung die bisherigen Leistungen wie bundesweit freie Krankenhauswahl, Übernachtung der Eltern beim Kind und Chefarztbehandlung.

Zudem können Versicherte mit Vollendung des 21. Lebensjahres mit Ablauf der Versicherung ohne weitere Prüfung in eine Zahnersatzzusatzversicherung der Württembergischen zu wechseln. (mo)

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