Zeitwertkonten: Flexi-II-Gesetz ist in Kraft

Nun ist es endgültig beschlossene Sache: Auch der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten dem umstrittenen Flexi-II-Gesetz zugestimmt – ab sofort sind somit zahlreiche Änderungen im Bereich Zeitwertkonten in Kraft.

Zu Änderungen ist es in der letzten Phase des Gesetzgebungsprozesses nicht mehr gekommen. Damit bleibt es bei den umstrittenen Neuregelungen wie beispielsweise der Beschränkung der Kapitalanlage auf einen Aktienanteil von maximal 20 Prozent oder der Streichung der beitragsfreien Umbuchung in betriebliche Altersversorgung (cash-online berichtete hier). „Die Streichung ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert das Münchner Beratungsunternehmen Deutsche Zeitwert. An Attraktivität werde das Modell dadurch jedoch nicht verlieren, so Geschäftsführer Steffen Raab.

Positiv werden hingegen unter anderem die neuen Vorschriften zur Werterhaltsgarantie, zur Insolvenzsicherung, zur Portabilität sowie die Übertragung der Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund bewertet. Bis zum 30. Juni 2009 haben Unternehmen Zeit, ihre Zeitwertkontenmodelle anzupassen, teilt das Beratungsunternehmen Febs Consulting mit. Andernfalls drohen die Auflösung der Konten und die sofortige Versteuerung beziehungsweise Verbeitragung der Guthaben.

Nach Verabschiedung von Flexi II steht nun mehr das erwartete BMF-Schreiben zu Zeitwertkonten aus: Darin sollen umfangreiche Voraussetzungen zur steuerlichen Anerkennung benannt werden. Erwartet wird, dass beispielsweise Gesellschafter-Geschäftsführer zukünftig nicht mehr steuerlich anerkannt an einem Zeitwertkontenmodell teilnehmen dürfen und auch das BMF Werterhaltungsgarantien fordern wird, so Febs (cash-online berichtete hier). Unklar sei hingegen, ob auch die Geschäftsführer ohne Kapitalanteile an der GmbH vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Mit einer Veröffentlichung des BMF-Schreibens wird noch in diesem Monat gerechnet. (hi)

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