Zurich peppt Reiserücktrittspolice auf

Die Zurich Gruppe Deutschland, Bonn, hat ihre Reiserücktrittskostenversicherung aufgehübscht.

Ab sofort ist der Deckungsumfang um weitere Reiserücktrittsgründe ergänzt. Dazu zählen nach Angaben des Versicherers der Verlust des Arbeitsplatzes, die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, die unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst sowie Schulprüfungen, der Bruch von Prothesen und die Lockerung von implantierten Gelenken.

Zudem wurde der Risikopersonenkreis erweitert. Damit können Versicherungsnehmer künftig auch von der Reise zurücktreten, wenn Schwager, Schwägerin, Stiefkinder oder Stiefeltern versterben, von einem schweren Unfall oder einer unerwartet schweren Krankheit betroffen sind.

Der Relaunch ist für Kunden mit keinerlei Preissteigerungen verbunden, so die Deutschland-Tochter des Schweizer Konzerns. (hb)

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