BVK akzeptiert Versicherungsombudsmann als Schiedsrichter

Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erkennen bei Beschwerden von Versicherten künftig die Entscheidungen des Ombudsmanns für Versicherungen an. Die Satzung des Verbands wurde entsprechend geändert.

Versicherungsombudsmann Günter Hirsch
Dr. Günter Hirsch

Seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvermittlerrechts 2007 konnten Versicherte bei Beschwerden über Versicherungsvermittler den Versicherungsombudsmann zwar anrufen, allerdings ohne dass dessen Entscheidungen verbindlich sind.

Der Grund: Anders als die Versicherungsunternehmen sind die Vermittler bislang keine Mitglieder des Vereins „Versicherungsombudsmann“. Das soll sich nun ändern.

Damit kann die Schlichtungsstelle bei Beschwerden, die einen Streitwert von bis zu 5.000 Euro betreffen, in Zukunft verbindliche Entscheidungen treffen.

„Ich bin froh, dass der BVK nicht nur im Beirat dieser anerkannten Schlichtungsstelle vertreten ist, sondern auch alle 10.000 BVK-Mitglieder die Entscheidungen des Ombudsmanns für Versicherungen akzeptieren und damit zum Ausdruck bringen, dass die Beachtung der Ombudsmann-Entscheidungen zu den Berufsregeln der Verbandsmitglieder gehört“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

In einem Schreiben an den BVK stellte der Ombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch fest, dass der BVK damit dem Grundgedanken der außergerichtlichen Streitbeilegung und dem Verbraucherschutz in bemerkenswerter Weise entspricht. Dadurch würde der BVK dem Ansehen der Versicherungskaufleute dienen.

Seite 2: Beschwerden gegen Vermittler konstant auf niedrigem Niveau

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