PKV-Zusatzversicherung: Müssen Dicke draußen bleiben?

Die Axa bedient sich laut Financescout eines konkreten BMI-Wertes als Richtschnur, verweist aber ebenfalls auf andere Risikofaktoren, die es zu berücksichtigen gelte. Die konkreten BMI-Grenzwerte erfahren Kunden allerdings erst bei der Antragstellung, um sie nicht vorschnell zu verunsichern.

Etwas konkreter werden die Inter Versicherungsgruppe und die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK): Bis zu einem BMI von 30 bewegen sich Neukunden im grünen Bereich, bei einem höheren Wert drohen Zuschläge. Zum Vergleich: Bei einem BMI von 28 bringt ein Mann bei einer Körpergröße von 1,80 Meter rund 90 Kilogramm auf die Waage, was als leichtes Übergewicht gewertet wird.

Eine andere Richtschnur benutzt die Arag: Hier kommt es auf das Normalgewicht an, definiert als Anzahl der Zentimeter (Körpergröße) minus 100 in Kilogramm. Eine 1,75 Meter große Frau darf demnach 75 Kilogramm wiegen, um als normalgewichtig zu gelten. Wer dieses Kriterium erfüllt, braucht keine Risikozuschläge fürchten. Wer jedoch um 20 bis 29 Prozent darüber liegt, muss bei den Tarifen für ambulante Heilbehandlung 20 Prozent Risikozuschlag akzeptieren. Wer das Normalgewicht um 30 bis 39 Prozent verfehlt, bezahlt 30 Prozent mehr, und wer um 40 bis 49 Prozent die Norm verpasst, muss vor der weiteren Prüfung des Antrags einen Bericht des Hausarztes vorlegen. In der Gewichtsklasse, die das Normalgewicht um 50 Prozent oder mehr übersteigt, zeigt die Arag die rote Karte: Ein Versicherungsschutz ist dann nicht mehr möglich, so die Financescout-Analyse.

Ähnlich verfahre die R+V. Auch bei dieser Gesellschaft sei das sogenannte Normalgewicht ausschlaggebend, allerdings sei sie restriktiver als die Arag: Wer den Norm-Wert um mehr als 40 Prozent verfehle, bekomme keine Zusatz-Police, bei der die Abfrage von Körpergröße und Gewicht im Rahmen einer Gesundheitsprüfung relevant ist. (hb)

Foto: Shutterstock

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