Tippgeber-Streit: BVK knöpft sich A.T.U. vor

Seit Jahren gibt es Debatten und Rechtsstreitigkeiten um Zusatzgeschäfte von branchenfremden Anbietern mit Versicherungsabschlüssen. Policen, die an der Discounter-Kasse oder beim Kaffeeröster angeboten werden, sind Verbänden, die auf qualifizierte Versicherungsvermittlung pochen, ein Dorn im Auge. Nun gerät ein neuer Tippgeber in die Kritik.

konflikt streit trouble box„Als hätte es die Diskussionen und Urteile der Vergangenheit nicht gegeben“, locke das Unternehmen Auto-Teile-Unger (A.T.U.) auf seinen Werbeflyern mit Kinderunfall-Versicherungen, wenn Kunden zuvor einen Kindersitz erstehen, echauffiert sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Schließlich gehöre der Abschluss von Versicherungen in erfahrene Hände.

Darüber darf es durch die Gewerbeordnung nach der Versicherungsvermittlerrichtlinie eigentlich sowieso keine Diskussion geben. Versicherungen sind komplexe Verträge, die gerade für ihr Leistungsversprechen eine fundierte und zeitaufwändige Beratung erfordern.

Die rechtlich entscheidende Frage ist, ab wann ein Policen-Anbieter als Versicherungsvermittler tätig wird. Fachfremde Vertriebskanäle berufen sich in der Regel darauf, lediglich Tippgeber zu sein. Während von Versicherungsvermittlern neben den Informationspflichten eine Mindestqualifikation, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie eine entsprechende Registrierung verlangt wird, bietet der nach wie vor nicht klar definierte Tippgeber-Status ein Schlupfloch, sich diesen Anforderungen zu entziehen.

Seite 2: BVK sieht Parallelen zum Fall Tchibo

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments