Verbraucherzentrale vs. Versicherer: Hamburg-Mannheimer und Deutscher Ring legen Berufung ein

Die Lebensversicherer Hamburg-Mannheimer und Deutscher Ring gehen in Berufung gegen ein Landgerichtsurteil, das ihre Vertragsklauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung für ungültig erklärt hatte. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie geht davon aus, dass der Assekuranz Nachzahlungen in Milliardenhöhe drohen.

justiceEnde November 2009 hatte das Landgericht Hamburg den Versicherern Hamburg-Mannheimer, Deutscher Ring und Generali einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Die Richter fanden, dass bestimmte Klauseln beziehungsweise Tabellen bei Lebensversicherungen nicht deutlich genug zwischen dem so genannten Rückkaufswert und dem Stornoabzug unterschieden, der nach altem Versicherungsvertragsgesetz vereinbart werden konnte.

Aus den entsprechenden Verträgen der Jahre 2001 bis 2007 gehe nicht klar hervor, dass sie dem Versicherungsnehmer als Rückkaufswerte beziehungsweise beitragsfreie Versicherungssummen Beträge nennen, bei denen die Stornoabzüge bereits enthalten sind, so die Begründung.

Hamburg-Mannheimer und Deutscher Ring bestätigten nun Informationen der „Financial Times Deutschland“ (FTD), wonach sie gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegen werden. Eine Sprecherin des Deutschen Rings nannte als Grund, dass das Landgericht mehr Transparenz verlangt, als der Bundesgerichtshof vorgegeben habe. Ein Generali-Sprecher sagte, sein Haus habe über weitere Schritte noch nicht entschieden.

Für die Versicherer geht es um viel Geld. Nach Darstellung der Verbraucherschützer könnten Versicherte aufgrund des Urteils Nachzahlungen von zwölf Milliarden Euro fordern. Ein Sprecher der Hamburg-Mannheimer-Mutter Ergo bezeichnete die Zahl gegenüber der FTD als „Spekulation“. (hb)

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