Versicherer noch ohne Einheitstarife für Frauen und Männer in der Schublade

Dass es soweit kommt, ist indes nicht unwahrscheinlich, denn die Generalanwältin am EuGH in Luxemburg hält Preisunterschiede bei Versicherungsprämien für diskriminierend. In den meisten Fällen folgen die Richter dem Schlussantrag ihrer Generalanwälte. Geklagt hatten ein belgischer Verbraucherschutzverband und zwei Privatpersonen. Gewinnen diese den Prozess, müssen die Versicherer nach einer Übergangsfrist von drei Jahren Unisextarife für alle Policen anbieten. Auch Altverträge müssten angepasst werden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hierzulande unterstützt die Klage. Bei den Riester-Verträgen habe die Anpassung schließlich auch geklappt. Dort gibt es bereits seit dem Jahr 2006 Einheitstarife; Männer bezahlen seither höhere Beiträge. Einheitstarife sind ferner bereits bei Rechtsschutzpolicen und einigen Sachversicherungen Standard. Bei der DEVK gibt es auch private Krankenzusatzversicherungen, die auf separate Tarife für Frauen und Männer verzichten.

Der Gesamtverband der Versicherer in Deutschland (GdV) fürchtet für den Fall, dass Unisextarife zur Pflicht werden, dass auf die Lebensversicherer enorme Kosten zukommen könnten. Schlossberger hierzu: „Bei den teureren Tarifen mag das nicht so sehr ins Gewicht fallen. Es wäre aber naiv zu glauben, dass diese Mehrkosten bei den günstigsten Tarifen nicht an die Kunden weitergereicht werden.“ (te)

Foto: Shutterstock

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