Basis- und Riester-Renten: Vorteile ins neue Jahr retten

Eine weitere Neuerung im kommenden Jahr ist die Anhebung des Renteneintrittsalters. Der frühestmögliche Rentenbeginn liegt dann nicht mehr bei 60 Jahren, sondern wird um zwei Jahre angehoben, auf 62 Jahre. Was unspektakulär klingt, kann konkret bedeuten, dass zwei Jahre länger gearbeitet werden muss und im Umkehrschluss zwei Jahre weniger verbleiben, um den Ruhestand zu genießen. Für die ersten beiden steuerlichen Schichten bedeutet die Änderung, dass ab 2012 erst ab 62 Jahren mit Rentenzahlungen geplant werden kann. In der dritten Schicht greift die günstige hälftige Ertragsanteilbesteuerung zukünftig nur, wenn das 62. Lebensjahr bei Kapitalzahlung vollendet ist. Wie auch beim Rechnungszins können die Änderungen einfach ignoriert werden, wenn noch in diesem Jahr gehandelt wird. Das heute geltende Steuerrecht hat im Falle des Renteneintrittsalters für die gesamte Laufzeit der Verträge Bestand.

Um die Folgen eines geringeren Rechnungszinses und eines angehobenen Renteneintrittsalters zu vermeiden, ist der Vertragsabschluss in 2011 eine Lösung. Mit der staatlich geförderten Basisrente oder Riester-Rente lässt sich diese Lösung mit attraktiven Steuerersparnissen verbinden.

Basisrente steuerlich absetzen

Die Beiträge zur Basisrente können im Rahmen der ersten Schicht steuerlich abgesetzt werden. Sowohl Selbstständige als auch Angestellte und Beamte können von den Vorteilen der Basisrente profitieren. Verheiratete können bis zu 40.000 Euro im Jahr innerhalb der ersten Schicht steuerlich geltend machen, Ledige bis zu 20.000 Euro. Neben Beiträgen zur Basisrente zählen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungswerken zur ersten Schicht. Interessant ist der zukünftige Anstieg der absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen. In diesem Jahr ist die Höhe der absetzbaren Aufwendungen auf 72 Prozent der Höchstbeträge begrenzt, dieser Anteil steigt aber jedes Jahr um zwei Prozent an. 2012 liegt der Anteil bei 74 Prozent – bis zum Jahr 2025 wächst er auf 100 Prozent an. Schon heute können demnach 28.800 Euro bzw. 14.400 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden.

In der Rentenphase unterliegen Leistungen aus der Basisrente hingegen der Besteuerung. Der steuerfreie Anteil nimmt jedes Jahr ab – um zwei Prozent im Jahr bis 2020 und dann je ein Prozent jährlich bis 2040. Aktuell sind noch 38 Prozent der Rente steuerfrei. Die Mehrheit hat allerdings im Rentenbezug einen geringeren Durchschnittssteuersatz als während der Erwerbstätigkeit, sodass die Steuervorteile der Ansparphase bei der Basisrente deutlich überwiegen. Die Basisrente eignet sich gut, um sie mit einem geringen monatlichen Betrag zu besparen und am Jahresende mit einer Zuzahlung aufzufüllen, um Steuervorteile noch im laufenden Kalenderjahr zu realisieren.

Seite 3: Mehr Rente durch Zulagen

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