Lebensversicherungen: BMF kürzt Garantiezins drastisch

Die Diskussionen um eine mögliche Absenkung des Garantiezinses für Lebensversicherungen haben ein Ende. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Nägel mit Köpfen gemacht. Der Höchstrechnungszins sinkt zum 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent.

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Damit folgt das BMF nicht der Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), der berufsständischen Vertretung der Versicherungs- und Finanzmathematiker. Die DAV hatte Ende des Jahres 2010 eine Absenkung des Garantiezinses für Neuverträge von derzeit 2,25 auf zwei Prozent empfohlen. Der Zins wird jedes Jahr neu per Verordnung durch das BMF bestimmt.

Abgerückt ist das Ministerium nicht nur von der Empfehlung, sondern auch vom geplanten Termin, zu dem die Absenkung inkrafttreten soll. Ursprünglich war diese bereits zum 1. Juli geplant. Zumindest dieser Umstand sorgte beim Gesamtverband der Versicherer (GDV) für Erleichterung, der in einer Stellungnahme vor wenigen Tagen moniert hatte, dass eine Absenkung des Höchstrechnungszinses zum 1. Juli „weder aus Vorsichtsgründen geboten noch in den EDV-Systemen der Unternehmen umsetzbar“ sei.

Die Absenkung des Zinses um ganze 0,50 Prozentpunkte hingegen führte erwartungsgemäß zu einer verhaltenen Reaktion des GDV: „ Wir hatten uns für eine moderate Anpassung des Höchstrechnungszinses auf zwei Prozent ausgesprochen“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV. Aus Sicht des GDV hätte eine Absenkung auf zwei Prozent aufgrund des deutlichen Zins- und Inflationsanstiegs in jüngster Zeit sowie einer möglichen weiteren Zinsnormalisierung dank der positiven Konjunktur „vollkommen ausgereicht“.

Nun müht sich der Verband, zu betonen, dass die Lebensversicherung auch in Zukunft ein „attraktives Vorsorgeprodukt“ bleibe. Der Garantiezins bestimme nur einen Teil der tatsächlichen Ablaufleistungen und entscheidee nicht darüber, wie rentabel eine Lebensversicherung tatsächlich sei, so der GDV.

Seit 2007 ist der Zins nicht mehr geändert worden. Bis zum Jahr 2000 bewegte sich der Zins in einer Spanne zwischen drei und vier Prozent, bevor er 2004 auf 2,75 Prozent gesenkt wurde (siehe Grafik unten).

Der Garantiezins ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss kapitalbildender Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen. In der Regel ist die Höhe des Zinses gleichbedeutend mit der den Kunden über die gesamte Laufzeit seines Vertrages garantierten Verzinsung. (ks)

Garantiezins neu

Foto: Shutterstock

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