Berufsunfähigkeit: Lassen Versicherer Gefährdete im Regen stehen?

„Die BU ist nach wie vor die Königsdisziplin unter den Produkten der Arbeitskraftabsicherung, für ‚schlechte‘ Berufsgruppen wird sie sich aber einem harten Wettbewerb mit alternativen Absicherungen stellen müssen“, prognostiziert der Experte.

Berufsunfähigkeit: Alternativen nach Ablehnung

Die Assekuranz wehrt sich gegen Vorwürfe, Kunden mit einem tendenziell höheren Berufsunfähigkeits-Risiko im Regen stehen zu lassen. Sie möchte die neu entwickelten Alternativprodukte nicht als „Abstellgleis“ verstanden wissen, sondern als Fallschirm für jene Menschen, die früher komplett ohne Schutz vor Invalidität auskommen mussten.

Ein Beispiel für solch eine alternative Absicherung stellt die Existenzschutzversicherung des Versicherers Axa dar. Dabei handelt es sich um eine Grundfähigkeitsversicherung, die den Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen oder Gehen finanziell auffangen soll.

Produktmanager Markus Willmes erklärt die Funktion des Produktes so: „Verfügt ein Kunde nicht über die finanziellen Möglichkeiten oder die gesundheitlichen Voraussetzungen, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, bieten wir die Existenzschutzversicherung als günstige und flexible Alternative an. Viele Erkrankungen, die in der Berufsunfähigkeit den Vertragsabschluss erschweren oder möglicherweise verhindern, spielen in der Existenzschutzversicherung keine Rolle. Diese richtet sich nicht nach dem Beruf, sondern bezieht sich auf klar definierte Grundfähigkeiten.“

Die Existenzschutzversicherung der Axa leistet im Versicherungsfall eine monatliche lebenslange Rente, wenn eine mindestens 50-prozentige Invalidität nach einem Unfall oder die schwere Schädigung eines wichtigen Organs wie zum Beispiel Herz, Leber oder Lunge vorliegt.

Ebenso leistet sie beim Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören oder Sprechen sowie im Pflegefall, ab einer Einstufung in die Pflegestufe der gesetzlichen Pflegeversicherung. Darüber hinaus bestehe für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss ein Optionsrecht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren, so Willmes.

So könne der Versicherte die Existenzschutzversicherung bei besonderen Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung um einen Berufsunfähigkeitsschutz erweitern. Zudem sei auch eine Kombination beider Tarife – angepasst an die finanziellen Möglichkeiten des Kunden – möglich.

Berufsunfähigkeit: Vorbehalte gegen Dread Disease

Leistungsfähiger als eine Grundfähigkeitsversicherung, aber schwächer als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Sie leistet dann, wenn der Versicherte zu 100 Prozent invalide ist und damit keinerlei beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. Die EU sichert damit gewissermaßen ein „worst case“-Szenario ab.

Eine Versicherung zur Berufsunfähigkeit zahlt bereits dann, wenn der Versicherte zu 50 Prozent außerstande ist, seinen Beruf auszuüben – entsprechend günstiger ist die EU-Absicherung.

Ein ebenfalls kostengünstiges Alternativprodukt zur Berufsunfähigkeit ist eine Dread-Disease-Versicherung. Im Falle eines Eintritts einer fest definierten schweren Krankheit erbringt sie eine einmalige Kapitalleistung.

Dadurch kann der Versicherte beispielsweise Behandlungskosten zahlen, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind – etwa beim Aufenthalt in einer privaten Spezialklinik. Allerdings sind die Deutschen bislang nicht überzeugt von der in Großbritannien unter dem Namen „Critical Illness“ weit verbreiteten Police.

Seite drei: Berufsunfähigkeit: Werbung mit Unisex-Garantie

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