BVK-Rating: LVM zum zweiten Mal „exzellent“

Beim Rating „Fairness für Versicherungsvertreter“ des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wurde die LVM Versicherung aus Münster zum zweiten Mal in Folge mit fünf Sternen und der Höchstnote „exzellent“ ausgezeichnet.

Michael H. Heinz„Dieses Ergebnis zeigt, dass es der LVM Versicherung mit der Fairness für ihre Versicherungsvertreter wichtig ist“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Sie erzielt kontinuierlich eine hervorragende Beurteilung durch ihre Vertreter.“

Ziel des seit 2009 durchgeführten Ratings sei es, diejenigen Unternehmen zu würdigen, die sich in besonderer Weise als verlässliche und faire Partner für Versicherungsvertreter auszeichnen. Berufseinsteiger und wechselinteressierte Vermittler solle so die Möglichkeit gegeben werden, sich ein objektives Bild der möglichen Geschäftspartner zu machen. Zudem möchte der BVK laut eigener Aussage den teilnehmenden Unternehmen aufzeigen, in welchen Bereichen Verbesserungspotenzial besteht und helfen, Schwachstellen zu beseitigen.

Im Vergleich zum Vorjahr habe sich die LVM nochmals verbessern können und komme nun in vier von fünf Kategorien auf ein „exzellent“. Das liege an den guten Beurteilungen durch die LVM-Vermittler, die ihre unternehmerische Freiheit in der exklusiven Zusammenarbeit mit der LVM besonders hervorheben, so der BVK. Zudem empfinden sie demnach vor allem die Produkte, die Unterstützung durch den Innendienst und die Beratungssoftware als hervorragend. Ebenfalls weit über dem Branchenschnitt liege die Bewertung für die Schadenregulierung.

Über die Vergabe des Siegels entscheidet ein unabhängiger Expertenrat, der für die Qualität und Unabhängigkeit des Ratings sorgt und paritätisch besetzt ist mit Vertretern aus Wissenschaft, des Berufsstandes und dem durchführenden Marktforschungsinstitut You Gov. Er begleitet den gesamten Rating-Prozess aus fachlicher und wissenschaftlicher Sicht.

Das BVK-Fairness-Siegel „exzellent“ mit 5 Sternen darf die LVM Versicherung 14 Monate lang führen, bevor sie sich wieder der Beurteilung durch ihre Vermittler stellen wird. (jb)

Foto: BVK

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