Cyber-Mobbing: Arag startet Online-Rechtsschutz

Mobbing, üble Nachrede, Rufmord – Internetnutzer, die fürchten, Gefahren wie diesen im Netz ausgesetzt zu sein, können laut des Düsseldorfer Rechtsschutzversicherers Arag ab sofort einen „Online-Schutz“ abschließen. Das Produkt „Arag web@ktiv“ ist seit 1. Oktober erhältlich.

Wie das Unternehmen mitteilt, soll das neue Produkt einen „Versicherungsschutz für die Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung“ leisten. Laut Arag fallen darunter Verleumdungen, Beleidigungen, Veröffentlichungen von „schädlichen“ Aussagen, Fotos oder Videos ohne Einwilligung sowie eine unrechtmäßige Verbreitung von personengebundenen Daten.

Im Schadenfall soll den Versicherten auf Wunsch ein Dienstleister zur Beseitigung von „reputationsschädigenden Internetinhalten“ bereitgestellt werden. Die Kosten dafür werden bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze übernommen, heißt es. Zudem ist laut Arag die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen eingeschlossen.

Der Tarif deckt eine Versicherungssumme von maximal 100.000 Euro ohne Selbstbehalt und kostet im „Familien-Paket“ 9,90 Euro im Monat; für Singles mit oder ohne Kinder soll es etwas günstiger sein, erklärt das Unternehmen. Die Arag hat sich damit an den Preisvorsstellungen der Deutschen orientiert: In einer Umfrage zum Thema Cyber-Mobbing antworteten 39 Prozent der Befragten, für die solch eine Police in Frage käme, höchstens zehn Euro im Monat für angemessen zu halten.

Bei Identitätsmissbrauch, etwa zur Erlangung von Kredit unter falschem Namen oder dem Missbrauch von Zahlungsmitteln durch Dritte für Online-Einkäufe, soll der web@ktiv-Tarif darüber hinaus Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen leisten. Rechtsschutz bestehe auch dann, wenn im Internet bestellte Ware verspätet oder gar nicht geliefert werde oder eine gebuchte Reise nicht mit der Online-Beschreibung des Reiseportals übereinstimme.

Sollte der Kunde selbst beschuldigt werden, Beleidigungen in sozialen Netzwerken ausgesprochen zu haben, könne er über den aktiven Straf-Rechtsschutz Strafanzeige erstatten, so die Arag. Das Unternehmen komme dann für die Anwaltskosten auf. Im Falle von Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet, etwa bei Downloads bestimmer Inhalte, vermittle und bezahle die Arag zudem eine Anwaltsberatung.

Darüber hinaus umfasst der Tarif eine außergerichtliche Vermittlung zwischen den Parteien bei Rechtsstreitigkeiten durch Mediatoren sowie eine telefonische anwaltliche Erstberatung. (lk)

Foto: Shutterstock

 

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