Solvency II: Kritik an verlängerter Übergangsfrist für Altverträge

Die Europäische Union kommt den Versicherern entgegen: Altverträge sollen laut eines Presseberichts erst sieben Jahre später dem neuen Eigenkapitalregime Solvency II unterworfen werden. Die Unternehmensberatung Towers Watson warnt jetzt vor diesen Plänen.

Michael Klüttgens, Towers Watson
Michael Klüttgens, Towers Watson

Die heftigen Proteste der Assekuranz zeigten offenbar Wirkung: Nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ sollen die ab 2014 geltenden Solvency-II-Vorschriften zunächst nur auf Neuverträge Anwendung finden. Altverträge dürfen hingegen sieben Jahre länger nach den bisherigen Standards verarbeitet werden. Nur beim Risikomanagement und im Berichtswesen bliebe alles beim Alten, heißt es.

Nun regt sich Kritik an diesem Vorgehen: „Der Bestandsschutz für Altverträge steht im Widerspruch zum Management des Geschäfts und schafft neue technische Probleme“, sagt Michael Klüttgens, Director und Solvency-II-Experte von Towers Watson. Der Vorschlag, für das bestehende Geschäft im Wesentlichen das Bewertungsverfahren von Solvency I anzuordnen und nur für neue Verträge die schärferen Vorschriften von Solvency II, sei nicht sinnvoll.

Sinnvoller wäre es, wenn die Versicherer für einen Übergangszeitraum weiterhin auf Basis der Kapitalanforderungen von Solvency I beaufsichtigt würden und – ähnlich wie in der Schweiz bereits geschehen – parallel Solvency-II-Kennzahlen an die Aufsicht berichteten, ergänzt der Experte. Dies gäbe sowohl der Versicherungsbranche als auch den Regulatoren die Chance, ihre Erfahrungen mit Solvency II auf realistischer Ebene zu machen.

Die momentan diskutierte Übergangsregelung werfe dagegen zu viele neue Probleme auf. So gebe es die Trennung zwischen Altbestand und neuem Geschäft im deutschen Geschäftsmodell so nicht. „Es gibt im Wesentlichen nur einen Topf mit Kapitalanlagen: Der Risikoausgleich im Kollektiv erfolgt über Alt- und Neugeschäft hinweg. Für die Ermittlung der benötigten Kennzahlen müsste also eine künstliche Trennung vorgenommen werden“, folgert Klüttgens.

Da Alt- und Neugeschäft nicht getrennt gesteuert würden, ergeben sich zwangsläufig Diskrepanzen zu Risikomanagementanforderungen, betont der Solvency-II-Fachmann. Insbesondere sei nicht klar, wie diejenigen Gesellschaften vorgehen sollen, die mit einem internen Modell rechnen und dieses auch für die interne Steuerung nutzen wollen. (lk)

Foto: Towers Watson

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments