GDV: Unisex-Stichtag gilt trotz verspäteter Umsetzung in deutsches Recht

Das Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird nicht fristgerecht zum 21. Dezember 2012 in deutsches Recht umgesetzt. Das bedeute aber nicht, dass die Unisex-Tarife „auf Eis gelegt“ sind, betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Wie der GDV in Berlin mitteilt, stehe fest, dass die Umsetzung des EuGH-Urteils in deutsches Recht nicht fristgemäß erfolgen könne. Grund hierfür seien Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des SEPA-Begleitgesetzes. Einen Aufschub für die deutsche Versicherungswirtschaft bedeute dies allerdings nicht: „Versicherer dürfen auch nach dem 21. Dezember 2012 für neue Verträge keine Tarife mehr anbieten, die nach dem Geschlecht differenzieren“, erklärt der Verband auf seiner Internetseite.

Der EuGH hatte im März 2011 geurteilt, dass Versicherer ab dem 21. Dezember keine nach Geschlechtern differenzierten Tarife mehr anbieten dürfen. Obwohl die entsprechende Vorschrift in Deutschland (Paragraf 20 Abs.2 S.1 AGG ) nunmehr nicht fristgerecht aufgehoben wird, ist die Vorschrift laut GDV ab dem 21. Dezember 2012 europarechtswidrig.

Aufgrund eines sogenannten Anwendungsvorrangs des Europarechts müssten daher – ungeachtet der noch ausstehenden Umsetzung in deutsches Recht – ab dem Stichtag in Deutschland genauso wie in den anderen Mitgliedstaaten der EU für neue Verträge Unisex-Tarife angeboten werden, heißt es beim Verband. (lk)

Foto: Shutterstock

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