Urlaub mit Auto: Gewusst wie

Jeder zweite Urlauber fährt mit dem Auto zum Reiseziel seiner Wahl, so das Ergebnis einer aktuelle Forsa-Umfrage. Bei Auslandreisen sollten sich Autofahrer vor allem über den jeweiligen Verkehrssündenkatalog sowie das richtige Verhalten im Schadenfall informieren.

urlaub-mit-auto-2Laut Umfrage planen 52 Prozent aller Befragten eine Reise mit dem eigenen Pkw. Damit liegt das Auto deutlich vor dem Flugzeug (32 Prozent) oder dem Zug (sechs Prozent).

Lange Fahrten gehören dabei nicht zu den Vorlieben der Deutschen. So werden vor allem Ziele zwischen Ostsee und Alpen angesteuert: Laut Umfrage verbringen 40 Prozent der Bundesbürger ihren Urlaub am liebsten im eigenen Land.

Geht es doch mal ins Ausland, so fühlen sich die Deutschen unterwegs überwiegend sicher: 63 Prozent aller Befragten gaben an, auf fremden Straßen und Autobahnen gut klarzukommen. Dennoch sollten Reisende die Verkehrsregeln des jeweiligen Reiselandes zumindest in groben Zügen kennen, um bösen Überraschungen zu vermeiden, gleiches gilt für das richtige Verhalten nach einem Unfall.

Quelle: obs/CosmosDirekt
Quelle: obs/CosmosDirekt

Verhalten nach Unfall

Bei einem Unfall im Ausland sollte man dies möglichst umgehend seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden, rät Frank Bärnhof vom Direktversicherer Cosmos Direkt, der die Umfrage in Auftrag gab. Dies gelte auch dann, wenn man nicht der Unfallverursacher war, so Bärnhof.

Um den Kontakt zur Versicherung des Unfallgegners herzustellen und die Schadenregulierung voranzutreiben, empfiehlt der Versicherungsexperte Betroffenen, sich an den Zentralruf der Autoversicherer unter der Hotline +49 180 25026 zu wenden.

Zudem helfe es, einen Europäischen Unfallbericht einzupacken, um nach einem Crash ein vollständiges Protokoll zu erstellen, rät Bärnhof. In dem Formular werden die Namen aller Beteiligten und der Unfallhergang erfasst. An eine doppelte Ausführung für die Gegenpartei sollte ebenfalls gedacht werden.

Darüber hinaus kann dem Unfallgegner über eine Grüne Karte angezeigt werden, dass das eigene Auto haftpflichtversichert ist. Die Internationale Versicherungskarte ist zwar innerhalb der EU nicht mehr Pflicht, sei aber als Nachweis für eine ausreichende Absicherung über die Grenzen hinweg bekannt und erleichtere damit die Schadenregulierung, sagt Experte Bärnhof.

Promillegrenze

Laut Automobilclub ADAC (Stand März 2012) sind die Briten und die Malteser am großzügigsten, was die Promillegrenze angeht. In beiden Ländern liegt sie bei 0,8 Promille.

Am intolerantesten zeigen sich die osteuropäischen Länder Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn mit einer Null-Promille-Politik.

Wer die jeweils geltende Promillegrenze überschreitet, sollte sich in manchen EU-Staaten auf saftige Bußgelder einstellen.

So werden in Schweden ab 40 Tagessätze berechnet, in Finnland immerhin noch ab 15 Tagessätze. Je nach Verdienst können also schnell mehrere tausend Euro Bußgeld auf den Fahrer zukommen.

Am großzügigsten zeigen sich Serbien und Montenegro, wo jeweils Beträge ab 45 beziehungsweise ab 60 Euro fällig werden.

Bei den beliebtesten Reisezielen der Deutschen mit dem Auto, Italien und Österreich, gelten bei Promillegrenze und Bußgeld die gleichen Werte wie in Deutschland. In Österreich wird sogar ein geringeres Bußgeld verhängt.

Handy am Steuer

Wer auch im Auto nicht auf Telefonieren oder SMS verzichten möchte, der hat es in Schweden gut. In dem skandinavischen Land ist der Handygebrauch am Steuer nicht verboten.

Besonders hohe Strafen hingegen werden in Spanien und den Niederlanden verhängt. Smartphone-Süchtige zahlen in beiden Ländern ab 200 Euro Bußgeld.

Einweg-Alkoholtester

Eine neue Regelung für Frankreichreisende ist das Mitführen eines Einweg-Alkoholtesters seit dem 1. Juli 2012.

Rund-um-Check

Über die länderspezifischen Regelungen hinaus empfiehlt sich vor längeren Fahrten immer ein Rund-um-Check des PKWs. Dabei sollten auch Details, wie das Mitführen von Warndreieck und Warnweste, nicht übersehen werden.

Zudem gehört ebenfalls ein europäischer Unfallbericht und die „Grüne Karte“ zur Grundausstattung. Letztere belegt, dass der Fahrer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. (nl)

Foto: Shutterstock

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