AfW bietet AVAD-Auskünfte

Mitglieder des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V (AfW) können künftig Auskünfte bei der AVAD (Auskunftsstelle über Versicherungs-/ Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.) einholen. Trotz der Kooperation kritisiert der AfW weiterhin einen Teil des Auskunftsverfahrens.

Laut AfW ist es das Ziel der Kooperation mit dem AVAD, dass möglichst nur vertrauenswürdige Personen als Vermittler tätig sind. Außerdem soll demnach verhindert werden, dass unzuverlässige Personen erneut die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft belasten und die Vermittlerschaft insgesamt in Misskredit bringen.

Das Einholen der AVAD-Auskunft über den AfW sei sehr einfach gestaltet: Es genügt demnach die Einwilligung der Person, über die Auskunft erteilt werden soll. Liege die Einwilligung vor, könne das AfW-Mitglied sie zusammen mit dem Anfrage-Formular an den AfW senden und erhalte zeitnah die Auskunft.

Kritik trotz Kooperation

„Der AfW unterstützt grundsätzlich die Ziele des AVAD. Daher ist er vor einigen Jahren Mitglied geworden und stellt nun auch diese Auskunftsmöglichkeit zur Verfügung“,  kommentiert der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth.

In der Vergangenheit habe der AfW einzelnen Verfahrensweisen bei der AVAD kritisch gegenüber gestanden, so Wirth weiter. Diese Kritik ändere sich auch durch das neue Serviceangebot nicht. Der AfW wird demnach weiter darum kämpfen, dass Vermittler vor einem Negativeintrag informiert werden, um sich so gegen mögliche fehlerhafte Eintragungen vor deren Verbreitung wehren zu können. (jb)

 

Foto: Shutterstock

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