Altersvorsorge-Studie der Verbraucherzentralen stößt auf Kritik

Den Vorwurf der Verbraucherschützer, dass die angebotenen Produkte oftmals nicht flexibel genug seien und damit nicht den Anforderungen der Kunden entsprächen, wollte der GDV ebenfalls nicht gelten lassen: Die Lebensversicherung sei ein Produkt, das für den Aufbau der Altersvorsorge optimiert sei, dementsprechend spiele die kurzfristige Verfügbarkeit bei Lebensversicherungen eine untergeordnete Rolle, heißt es.

„Falsch verstandene Flexibilität konterkariert zwangsläufig das Ziel einer effizienten und erfolgreichen Altersvorsorge. Die jederzeitige Flexibilität und nachteilslose Liquidierbarkeit von Vorsorgeverträgen hat viele Nachteile“, schreiben die Verbandsfachleute. Unter anderem werde die Spardisziplin untergraben und das Angesparte damit oft vorzeitig konsumiert. Es komme daher darauf an, einen für die Altersvorsorge angemessenen Begriff für Flexibilität zu finden. Denn damit private Altersvorsorge tatsächlich funktioniere, sei bei den meisten Menschen ein langer Ansparprozess nötig.

Debatte um staatliche Vorsorgefonds

Auf Widerstand stößt zudem die Forderung des vzbv, einen staatlichen Vorsorgefonds zu schaffen. Dieser solle einen „unkomplizierten Zugang zu einem bedarfsgerechten privaten Basisprodukt zur privaten Altersvorsorge“ ermöglichen, teilen die Verbraucherschützer mit. Sollte der Fonds, wie es bereits in Skandinavien der Fall ist, tatsächlich kommen, würde dies für die deutschen Lebensversicherer massive Einnahmeverluste bedeuten – entsprechend deutlich positioniert sich der GDV gegen diesen Vorschlag: „Ein Vorsorgefonds bietet – für sich genommen – weder lebenslange Renten noch eine Mindestgarantie für die Leistungen“, heißt es dazu.

Zudem sei es alles andere als einfach, den Vermögensabbau im Alter zu steuern, noch dazu, wenn der Fonds in volatilen Anlagen investiert sei. Die Gefahr der Altersarmut werde dadurch erhöht, warnt der Verband. Reiche das Geld bei Menschen im hohen Lebensalter dann nicht aus, müsse der Steuerzahler in Form der Grundsicherung einspringen, zudem könnte der Staat könnte in Krisenzeiten auf den Vorsorgefonds zugreifen wollen. Eine „Quasienteignung“ des Kapitals ist daher möglich, so der GDV. (lk)

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