bAV-Reformen: Vorteile für den Verbraucher retten

Während der Verband noch im Mai erklärte, dass sich der zunächst starke Zuwachs in der betrieblichen Altersversorgung in den vergangenen Jahren deutlich abgeflacht habe, sprach Dr. Markus Faulhaber, Vorsitzender des GDV-Hauptausschusses Lebensversicherung/Pensionsfonds, bei der Vorstellung der aktuellen Branchenzahlen von einer erfreulichen Entwicklung bei der bAV.

Demnach nahm das Neugeschäft in 2012 mit 1,2 Millionen Verträge um 9,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu. Der Bestand legte um 4,8 Prozent auf 14,5 Millionen Verträge zu. Die bAV erreicht damit einen Anteil von 19,6 Prozent im gesamten Neugeschäft der Lebensversicherung. 15,5 Prozent aller bestehenden Verträge in der Lebensversicherung lassen sich nach Verbandsangaben der bAV zuordnen.

bAV-Marktdurchdringung kommt kaum voran

Gleichwohl konstatieren Marktbeobachter, dass die Marktdurchdringung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland kaum vorankomme. Zwar legte der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Privatwirtschaft, die Anwartschaften auf eine Zusatzversorgung erworben haben, zwischen Dezember 2001 und Dezember 2011 von 38 Prozent auf 50 Prozent zu. Dieses Wachstum verlief allerdings nicht kontinuierlich, sondern erreichte im Dezember 2007 mit 52 Prozent einen vorläufigen Höhepunkt und ging seitdem langsam zurück.

Zur Verbesserung der Marktdurchdringung fordert Dr. Stefanie Alt, Geschäftsführerin der Nürnberger Beratungs- und Betreuungsgesellschaft (NBB), neben verbesserter Rahmenbedingungen auch erhöhte Anstrengungen in der Beratung: „Die Akzeptanz der bAV steht und fällt mit der Einstellung des Firmenchefs zu diesem Instrument der Altersversorgung. Wird die bAV von der Unternehmensleitung als integraler Bestandteil eines modernen Personalmanagements gesehen, dann spiegelt sich dies nach unseren Erfahrungen stets in einer starken Verbreitung der bAV im Unternehmen wider.“

Firmeninhaber ins Boot holen

Die Beratungspraxis zeige, so Alt, dass den Mitarbeitern in diesen Unternehmen die Vorteile einer bAV im Rahmen von Einzelberatungsgesprächen nähergebracht werden könnten. Inhalt dieser Gespräche sei dabei auch die Optimierung der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen sowie die Beteiligung des Arbeitgebers an der Versorgung – etwa durch die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis.

Werde die bAV so genutzt, dann profitierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, betont die Expertin der Nürnberger. „Aus meiner Sicht kann die Verbreitung der bAV im Mittelstand also nur gesteigert werden, indem man den Firmeninhaber ins Boot holt. Leider gibt es jedoch auch hier immer noch große Informationsdefizite. Ein Mehr an bAV wird es nur geben, wenn man diese ausräumt. Es gilt die einfache Formel: beraten, beraten, beraten“, bekräftigt Alt. (lk)

Foto: Shutterstock

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