Betriebsrenten: Barnier will Pensionskassen vorerst schonen

Die heftige Kritik hat offenbar Wirkung gezeigt: Die EU will die Betriebsrente zunächst ohne neue Kapitalvorgaben regeln. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will nun im Herbst einen Vorschlag zur „Verbesserung von Governance und Transparenz“ betrieblicher Rentenfonds vorlegen.

Das Aufsichts- und Kapitalregelwerk für Versicherer, Solvency II, soll zunächst nicht auf die Pensionskassen von Unternehmen ausgedehnt werden. „Der Vorschlag wird die Frage der Solvabilitätsregeln für Rentenfonds nicht behandeln“, wird Barnier in einer Mitteilung der EU-Kommission zitiert. „Meiner Meinung nach sollte diese Situation erneut geprüft werden, sobald wir vollständigere Daten besitzen.“

Barnier sieht „dringende Verbesserungen“

Der Bedarf an weiteren technischen Informationen für die Kapitalvorgaben für Rentenfonds „sollte uns nicht aufhalten, jetzt zu handeln und die Governance und die Transparenz zu verbessern“, so Barnier. Diese Verbesserungen seien „dringend“, um einen echten Binnenmarkt für die betriebliche Altersversorgung zu erreichen.

Kritiker sehen das deutsche Betriebsrentenmodell gefährdet, falls die Kommission den Pensionskassen vorschreiben sollte, dass diese ihr Reservekapital deutlich erhöhen müssen. Nach Expertenschätzungen würde dies einen zusätzlichen Kapitalbedarf von bis zu 40 Milliarden Euro erforderlich machen und somit viele Pensionskassen in Schwierigkeiten bringen.

Dessen ungeachtet betonte Barnier, dass es „offensichtlich ist, dass einige Fonds schwerwiegende Defizite“ aufweisen. Zudem werde die zukünftige Anwendung der Solvency II-Regeln auf Versicherer, die betriebliche Altersversorgung anbieten, Fragen des fairen Wettbewerbs aufwerfen, ergänzte der EU-Kommissar.

„Wir müssen unsere Kenntnisse vertiefen“

Die Europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hatte eine Untersuchung zur Solvabilität bestimmter Rentenfonds durchgeführt. Nach Meinung Barniers habe diese Untersuchung gezeigt, dass „wir unsere Kenntnisse noch vertiefen müssen, bevor wir über eine europäische Initiative zur Solvabilität der Rentenfonds entscheiden können.“

Die derzeitige Richtlinie von 2003 hat laut EU-Kommission noch viele Lücken. So verpflichte sie die Rentenfonds nicht, über ein wirksames Governance-System zu verfügen, das ein „solides und vorsichtiges Management des Geschäfts“ gewährleistet. Zudem enthalte sie keine Mindestanforderungen an Fondsverwalter und keine Details zu internen Risikomanagement- und Kontrollsystemen.

„Gleichwohl fordere ich schon jetzt die Länder mit unterkapitalisierten Rentenfonds auf, die notwendigen Maßnahmen ohne Verzögerung zu ergreifen. Ich begrüße die Initiativen, die in einigen Mitgliedsstaaten diesbezüglich ergriffen worden sind. Wie ich oft gesagt habe, meine Priorität ist der Schutz der zukünftigen Rentner“, so Barnier. (lk)

Foto: Shutterstock

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