Pflege ist vor allem eins – Altersvorsorge!

Eine Pflege kann das Vermögen einer Lebensleistung komplett aufzehren. Um den finanziellen Aufwand für eine zusätzliche private Pflegeversicherung zu reduzieren, ist der Aufbau einer privaten Altersvorsorge unerlässlich.

Gastbeitrag von Gerd Güssler, Geschäftsführer KVpro.de

Erst wenn alle eigenen privaten Mittel wie Einkommen, Rente und Vermögen nach Paragraf 2 SGB XII verbraucht sind (einzusetzen ist dabei das gesamte verwertbare Vermögen), hilft der Staat – also jeder einzelne, steuerzahlende Bürger – bei der Pflegefinanzierung. Kinder und Verwandte in gerader Linie werden nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2010 im Rahmen der Elternhaftung für eine Pflegefinanzierung der Eltern mit herangezogen.

Die wirtschaftlichen Folgen eines möglichen Pflegefall-Risikos und die eigene oder familiäre Altersarmut kann jeder einzelne Bürger schlicht und einfach mit Geld mildern. Dazu braucht es einen privaten Finanzplan, so wie ihn jedes gute Unternehmen auch aufstellt. Eine Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat) kann den Pflegebedürftigen im Fall der Fälle helfen. Es entlastet auch die pflegenden Angehörigen, ist jedoch nicht für alle Eventualitäten ausreichend. Daher ist es wichtig, dass sich jeder Gedanken über eine zusätzliche Absicherung macht, wie etwa staatlich geförderte Pflege-Vorsorgeversicherungen – zum Beispiel den sogenannten Pflege-Bahr.

Betreuung kostet!

Pflege im Alter (wissenschaftlich beginnt Alter per Definition mit „55 plus“) ist statistisch wahrscheinlicher als in jungen Jahren. Laut Statistischem Bundesamt nimmt die stationäre Langzeitpflege jedoch zugunsten der häuslichen Pflege deutlich ab. Die Verweildauer im Heim wird kürzer. Eine Folgerung für ein geringeres Pflege- und Kostenrisiko lässt sich daraus nicht ableiten. Zu unterschiedlich sind die finanziellen Lebensläufe und der erforderliche Kapitalbedarf.

Die heutige stationäre Vollzeit-Pflege in Höhe von zum Beispiel 4.050 Euro monatlich besteht aus den Pflegekosten, den Hotelkosten (Unterkunft) und den Instandhaltungskosten. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur die Pflegekosten bis maximal 1.550 Euro. Den verbleibenden Rest von 2.500 Euro für die Hotel- und Instandhaltungskosten trägt der Pflegebedürftige zu 100 Prozent selbst. Er finanziert dies aus Rente, Vermögen und Haftung der Kinder. Sollte das nicht reichen, kommt die weitere Unterstützung vom Staat durch das Sozialamt.

Versorgungslücke stets im Blick

Zieht man hiervon die durchschnittlichen Rentenansprüche ab (bei Männern 1.050 Euro und Frauen 530 Euro), so ergibt sich bei diesem Musterfall eine monatliche Versorgungslücke von 1.800 Euro bei Männern (siehe Tabelle) und von 2.320 Euro bei Frauen in Pflegestufe 3 (PS3). In vier Jahren kommt in diesem Beispiel ein privater Kapitalbedarf zwischen 86.400 und 111.360 Euro zusammen.

Eine monatliche Versorgungslücke von 1.800 Euro bei Männern und von 2.320 Euro bei Frauen ist in Pflegestufe 3 möglich. Quelle: KVpro.de

Eines ist klar: Jeder Fall ist anders. Die Bedeutung einer Beitragsbefreiung im Leistungsfall, Dynamik der Leistung oder Leistung bei Demenz verbunden mit einer individuellen Euroleistung je Pflegestufe 1, 2, 3 oder 0 (Demenz) gehört zu jeder Beratung.

Insbesondere eine Demenzerkrankung ist betreuungs- und kostenintensiv. So muss ein an Demenz Erkrankter nicht gleichzeitig ein Pflegefall sein – benötigt aber individuelle Betreuung. Dabei hat er Kosten wie bei einer vollstationäre Pflege in Pflegestufe 2 oder 3. Demenz kommt entweder vor Pflegestufe 1 oder erst zusammen mit Pflegestufe 1, 2 oder 3. Insoweit müssen die Produkte, die Bedarfsanalyse und die Beratung aufeinander abgestimmt werden.

Trend zur ambulanten Pflege

In der ambulanten häuslichen Pflege setzt sich der Trend zur professionellen Pflege durch Dritte weiter fort. Die bisherige familiäre häusliche Pflege – vorwiegend durch weiblichen Angehörigen erbracht – geht zurück. Patchwork, Single und Zwei-Personenhaushalte nehmen zu und machen schon – wie die letzte Untersuchung des statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2012 zeigt – 75 Prozent der privaten Haushalte aus. Was also tun im (und für’s) Alter? Die gesetzliche, staatliche Minimalversorgung in Anspruch nehmen und damit zufrieden sein? Oder doch selbst vorsorgen?

Seite zwei: Eigene Altersvorsorge unabdingbar

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