„Einzigartigkeit der LV ins Bewusstsein rücken“

Für 2015 haben die Versicherer und die Vermittler eine Menge an organisatorischen und technischen Umsetzungen zu stemmen. Und was bleibt? Es bleibt die VERSICHERUNG – die Absicherung über das Kollektivprinzip – und die Notwendigkeit jedes Einzelnen sich gegen Risiken abzusichern. Die wichtigsten, die es abzusichern gilt, sind: Absicherung gegen Langlebigkeit (private und betriebliche Rentenversicherung), Absicherung gegen Tod (Risikoversicherung) und Absicherung gegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit und schwere Krankheiten.

Versicherungen sind kein Kurzfrist-Investment

Versicherungen sind als kurzfristige Sparanlagen nicht geeignet, die man wieder auflöst, um sich etwa nach zwei Jahren einen Fernseher oder nach fünf Jahren ein Auto zu kaufen. Dafür ist zum Beispiel ein Festgeldkonto geeigneter. Aber ein Festgeldkonto zahlt nicht mehrere Jahrzehnte eine Rente im Berufsunfähigkeitsfall oder sichert den Lebensstandard im Alter, wenn man älter wird als statistisch erwartet.

Die Einzigartigkeit der Lebensversicherungsprodukte, nämlich die Absicherung von existenziellen Risiken, gegenüber alternativen Angeboten, ist deutlicher ins Bewusstsein der Kunden zu rücken. Gelingt dies, so wird es auch nach einem LVRG ausreichend Potenziale für den Vertrieb geben.

Die Autorin Ellen Ludwig ist Geschäftsführerin der Ascore Das Scoring GmbH in Hamburg.

Foto: Manuel Geiger

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