Basisrente: Fördergrenzen ab 2015 erweitert

Die Basisrente wird ab Januar 2015 attraktiver. Der bisherige Förderrahmen wird aufgestockt und zukünftig dynamisiert. Einer entsprechenden Gesetzesänderung hat der Bundesrat zugestimmt.

Peter Schwark, GDV: „Bei steigendem Einkommen lassen sich die Beiträge zur Altersvorsorge künftig anpassen.“

Die Fördergrenzen waren seit der Einführung der Basisrente im Jahr 2005 unverändert geblieben. Das jetzt verabschiedete Zollkodexanpassungsgesetz sieht vor, dass der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basisversorgung künftig dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt wird.

Größere steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Bislang durften Bürger höchstens 20.000 Euro als Altersvorsorgeaufwand von der Steuer absetzen. Künftig gilt der – jährlich angepasste – Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) als Obergrenze.

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„Dynamisierung fördert Attraktivität“

„Wir begrüßen die gesetzliche Neuregelung ausdrücklich: Die Dynamisierung der steuerlichen Förderung stärkt die Attraktivität der Basisrente nachhaltig. Künftig können Bürger mit steigendem Einkommen ihre Beiträge zur Altersvorsorge anpassen und Rentenlücken im Alter besser als bisher vermeiden“, sagt Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Für 2015 können maximal 22.172 Euro als Beitrag für eine Basisrente von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz von 24,8 Prozent (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze von 89.400 Euro in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland.

Seite zwei: Einmalabfindung von Kleinbetragsrenten

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