Die „neue bAV“: Einfach, renditestark, flexibel

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) auf den Erfolgspfad führen – dies ist das Ziel vieler bAV-Experten und -Berater. Allen Lösungen gemeinsam: Sie sollten mit der gesetzlichen Rente ein Alterseinkommen von gut 85 Prozent des Nettoeinkommens ermöglichen.

Um die bAV in Deutschland zu stärken, müsste sie neu gedacht werden.

Wie ein erfolgversprechender Ansatz zur Verbreitung der bAV aussehen könnte, erläutert Ulf Kesting, Vorstand der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung: „Ein probates Mittel wäre eine Stärkung der bAV per Entgeltumwandlung.“

bAV-Steuervergünstigungen

Nach der bestehenden Regel sind Beiträge, die zur betrieblichen Altersvorsorge in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Direktversicherung investiert werden, bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei (2014: 2.856 Euro).

Für seit dem 1. Januar 2005 erteilte Versorgungszusagen ist außerdem der Rahmen der betrieblichen Altersversorgung um weitere 1.800 Euro erweitert worden. Somit können bei Neuzusagen maximal 4.656 Euro steuerfrei für eine betriebliche Altersversorgung aufgewendet werden. Die 2.856 Euro sind darüber hinaus sozialabgabenfrei.

Förderhöchstgrenze anheben

„Durch die derzeitige Deckelung von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können Arbeitnehmer maximal 238 Euro monatlich Beitrag steuer- und sozialversicherungsbefreit aus ihrem Brutto in einen bAV-Vertrag einzahlen“, fasst bAV-Experte Kesting zusammen.

Seite zwei: Gleichberechtigte zweite Säule

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