„Mehr Rechtssicherheit für die Betriebsrente“

Die Niedrigzinsphase und das Finanzregelwerk Solvency II verändern den Handlungsrahmen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Cash.Online sprach mit Dr. Peter Seng, Zentralbereichsleiter bAV beim Lebensversicherer Alte Leipziger, über die Bedrohungen für die Betriebsrente, die Wachstumsstrategie seines Hauses und mögliche Anreize für die Betriebsrente durch den Gesetzgeber.

Peter Seng sprach auf der Jahrestagung des internationalen Assekuranz-Netzwerks Insurope. Die Alte Leipziger war Ausrichter der Veranstaltung, zu der sich im April 2014 rund 150 bAV-Experten aus Europa, Asien und Nordamerika in Leipzig trafen.

Cash.Online: Die größte Bedrohung der bAV durch die niedrigen Zinsen liegt für fast 40 Prozent der bAV-Experten darin, dass Versicherer und Pensionskassen in Existenznöte geraten könnte, ergab eine aktuelle Umfrage des „Handelsblatts“ und des Pensionsberaters Longial. Warum sehen Sie vor diesem Hintergrund im Kauf von kleinen Pensionskassen keine Strategie für die Alte Leipziger?

Seng: Die strategische Ausrichtung unseres Konzerns beruht im Wesentlichen auf Wachstum in den eigenen strategischen Geschäftsfeldern ohne externe Akquisitionen. Diese Strategie konnte in den letzten Jahren sehr erfolgreich umgesetzt werden und gilt unverändert auch für die Zukunft. Der Erwerb kleinerer Pensionskassen wäre nicht strategiekonform. Nach unseren Erfahrungen bieten zum Verkauf anstehende Pensionskassen in der Regel keine nachhaltigen Neugeschäftsmöglichkeiten.

Zudem sind häufig hohe Risiken etwa im Bereich der in den Beständen enthaltenen Garantien, den zu übernehmenden Kapitalanlagen oder auch in der Kostenbelastung zu erwarten. Insgesamt sehen wir im Kauf von kleineren Pensionskassen eher eine Gefährdung der sehr guten Wettbewerbsposition der Alte Leipziger als einen nachhaltigen Nutzen.

Laut Ihrer Beobachtung, verlagern Lebensversicherer ihr bAV-Geschäft aufgrund der künftigen Solvency-II-Bestimmungen tendenziell von der Direktversicherung zur Pensionskasse. Was versprechen sich die Anbieter von dieser Vorgehensweise?

Eine Verlagerung von der Direktversicherung zu Pensionskassen wäre dann zu erwarten, wenn die zukünftigen Solvenzanforderungen für Pensionskassen deutlich geringer ausfallen würden als für Lebensversicherungen. Die Anbieter würden dann für bAV-Produkte mit langfristigen Garantien über Pensionskassen weniger Eigenmittel benötigen als bei Direktversicherungen. Dies könnte mittelfristig dazu führen, dass Garantieprodukte in der bAV nur noch oder überwiegend über Pensionskassen angeboten würden.

Welche Strategie bezüglich der Durchführungswege verfolgt die Alte Leipziger?

Die Alte Leipziger bietet als einer der führenden bAV-Anbieter alle Durchführungswege an. Direktversicherungen und Pensionskassen sind dabei für die Basisversorgung der Beschäftigten vorgesehen. Rückgedeckte Pensionszusagen und Unterstützungskassen bieten wir für darauf aufbauende Versorgungskonzepte an – je nachdem ob Bilanzberührung gewünscht ist oder nicht. Der Pensionsfonds ist schließlich – gegebenenfalls in Kombination mit Unterstützungskasse oder Treuhandlösung – der Durchführungsweg für die steuerneutrale Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen auf die Alte Leipziger.

Statt einer allgemeinen Opting-Out-Regelung bevorzugen Sie „mehr Rechtssicherheit“ für die bAV. Was genau meinen Sie damit?

Wünschenswert wäre es, die Möglichkeiten freiwilliger Opting-Out-Lösungen auch für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse und ohne Betriebsvereinbarung rechtssicher einzuräumen – in vielen gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) besteht kein Betriebsrat. Nur so kann das politische Ziel einer deutlichen Verbreiterung der bAV gerade in KMU erreicht werden. Hierzu wären ergänzende arbeitsrechtliche Klarstellungen erforderlich, was auch durch eine spezifische Regelung beispielsweise in Paragraf 1 a Betriebsrentengesetz geschehen könnte.

Nicht zielführend wäre unseres Erachtens eine staatlich vorgeschriebene und für die Unternehmen verpflichtende Regelung. Bei obligatorischen Opting-Out-Modellen erwarten wir – ähnlich wie bei der Einführung der Riester-Produkte – erhebliche regulatorische Anforderungen und vielfältige einschränkende Rahmenbedingungen. Diese könnten sich im Ergebnis als kontraproduktiv für die gesamte betriebliche Altersversorgung erweisen.

Welche der in Leipzig diskutierten Ansätze fanden Sie besonders spannend und was haben Sie von der Insurope-Jahrestagung mitgenommen?

Zunächst einmal beeindruckte mich die Vielzahl der Teilnehmer aus vielen unterschiedlichen Ländern. So war es für alle Teilnehmer möglich, Ideen und Lösungskonzepte für die betriebliche Altersversorgung aus anderen Ländern zu verstehen und ausführlich zu diskutieren, und dass mit einem sehr hohen Praxisbezug. Auch für uns haben sich dabei konkrete Anregungen ergeben, die wir bei der zukünftigen Produkt- und Serviceentwicklung in der bAV nutzen werden.

Besonders spannend fand ich, dass es trotz der sehr unterschiedlichen Systeme der betrieblichen Altersversorgung in den einzelnen Ländern doch einige Kernthemen gibt, die alle gleichermaßen bewegen: Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die bAV, Überlegungen zum „De-Risking“ von Versorgungssystemen oder auch Themen rund um „health and wellness“.

Interview: Lorenz Klein

Foto: Alte Leipziger

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