In vier Schritten das Beste aus der bAV rausholen

Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung (bAV) als zweite Säule des Rentensystems stärken. Doch damit sich eine Betriebsrente wirklich lohnt, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein paar Regeln beachten, meint Christof Quiring, bAV-Experte bei der Fondsgesellschaft Fidelity.

Christof Quiring: „Empfehlenswert ist für eine Laufzeit von über zwanzig Jahren ein Aktienanteil von rund 70 Prozent.“

Ein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, also einen vom Arbeitgeber organisierten Vermögensaufbau aus dem Brutto-Gehalt, besteht schon seit 2002. Für Mitarbeiter von DAX-Konzernen gehört eine bAV heute in der Regel zum selbstverständlichen Standard.

Für eine Vielzahl von Arbeitnehmern, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, bleibt der Vermögensaufbau über die bAV aber faktisch verschlossen: Sie sind weder in eine arbeitgeberfinanzierte bAV einbezogen, noch machen sie ihr Recht auf Entgeltumwandlung geltend.

Worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Entscheidung für eine bAV achten sollten, damit sie sich lohnt:

1. Eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in die bAV einbringen

Beiträge aus der Entgeltumwandlung sind zum Zeitpunkt der Einbringung innerhalb von gesetzlich festgeschriebenen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei (sogenannte Bruttoumwandlung). Allerdings muss der Arbeitnehmer bei Auszahlung im Rentenalter die vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge – also den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil – abführen.

Das geht zulasten der Verzinsung. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld kam es laut Presseberichten so in Einzelfällen sogar zu Verlustgeschäften für Arbeitnehmer. Eine Lösung: Die in der Einzahlungsphase gesparten Sozialversicherungsbeiträge können in Form von zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen (sogenannte Matchingbeiträge) an den Arbeitnehmer weiter gereicht werden, um die bei der Auszahlung für ihn zusätzlich fälligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auszugleichen.

2. In ein renditestarkes Modell einzahlen

Bei der bAV handelt es sich um Ansprüche mit einer meist sehr langen Ansparphase. Ein heute 40-Jähriger wird frühestens in 23 Jahren (mit 63) in Rente gehen. Zahlreiche Studien belegen, dass die langjährige Rendite von Aktien trotz höherer Schwankungen deutlich über der von festverzinslichen Wertpapieren liegt.

Die meisten bAV-Pläne, insbesondere versicherungsförmige, sind jedoch in der Praxis häufig zu nicht mehr als zehn Prozent in Aktien investiert. Empfehlenswert ist für eine Laufzeit von über zwanzig Jahren ein Aktienanteil von rund 70 Prozent.

3. Auf Kostentransparenz achten

Im Allgemeinen besteht für Arbeitnehmer ein Vorteil durch den „Mengenrabatt“ (Gruppenverträge), den sein Arbeitgeber erhält. Arbeitgeber sind hier jedoch gefordert, Verträge zu vergleichen und Kosten zu prüfen, gebenenfalls mit Hilfe von unabhängigen Beratern. Das gilt auch für Garantien. Sie sind nicht per se gut oder schlecht, kosten jedoch immer Geld.

Je höher die garantierte Verzinsung oberhalb des reinen Kapitalerhalts (Null-Prozent-Verzinsungsgarantie), desto teurer wird es, weil das Vorsorgevermögen in konservativere Anlagen investiert werden muss. So liefern häufig die Modelle, die weniger versprechen, unterm Strich mehr Rendite.

4. Die Auszahlungsphase steueroptimiert gestalten

Viele bAV-Pläne überlassen Arbeitnehmern die Wahl zwischen der Auszahlung im Rentenalter als Einmalkapital, lebenslangen Renten oder festen Ratenzahlungen. Grundsätzlich sind aus steuerlicher Sicht mehrere Raten vorteilhalfter als eine Einmalzahlung. Vor der Auszahlung sollten sich Arbeitnehmer daher von einem Steuerhilfeverein oder Steuerberater beraten lassen.

Autor Christof Quiring ist Leiter Pensionslösungen bei Fidelity in Deutschland

Foto: Fidelity

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