BVK befürwortet Reform des VAG

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) begrüßt insbesondere die in der Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vorgesehenen strengeren Eigenkapitalvorschriften. Der Gesetzgeber solle mit der Regulierung jedoch nicht über das Ziel hinausschießen, mahnt der Verband.

Michael H. Heinz: „Als Versicherungsvermittler wissen wir, wie wichtig der Sicherheitsaspekt und die zugesagte Leistungshöhe für unsere Versicherten sind.“

Die Bundesregierung hat am 3. September 2014 eine Reform des VAG beschlossen. In einer Stellungnahmen befürwortet der BVK die Absicht des Gesetzgebers, die Leistungsansprüche von Millionen von Versicherungskunden durch strengere Eigenkapitalanforderungen besser zu schützen und die Aufsicht über die Unternehmen zu stärken.

BVK warnt vor Überregulierung

„Mit der VAG-Reform sollen die Unternehmen ihre Kapitalmarktrisiken marktgerechter bewerten und risikoadäquate Eigenkapitalpuffer bereitstellen“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das werde die Versichertengemeinschaft festigen und gewährleisten, dass Kunden ihre vertraglich zugesagten Leistungen erhalten.

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„Als Versicherungsvermittler nehmen wir eine wichtige sozialpolitische Rolle wahr und durch unsere millionenfachen direkten Kundenkontakte wissen wir, wie wichtig der Sicherheitsaspekt und die zugesagte Leistungshöhe für unsere Versicherten sind“, so Heinz weiter. Der BVK mahnt jedoch an, dass das Parlament bei seinen anstehenden Gesetzesberatungen nicht übers Ziel hinausschießen und die deutsche Versicherungswirtschaft strenger regulieren solle, als es in der Solvency-II-Richtlinie vorgesehen sei. (jb)

Foto: BVK

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