BVK prüft Versicherungsprodukte

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) stellt in Kooperation mit dem Analysehaus Franke und Bornberg Versicherungsprodukte auf den Prüfstand. Der BVK will sich so für Mindeststandards bei Produkten im Privatbereich einsetzen.

In Kooperation mit Franke und Bornberg prüft der BVK Produkte aus dem Bereich der Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen.

Ziel dieser Mindeststandards soll es laut BVK sein, Produkte aus dem Bereich der Haftpflicht-, Hausrat– und Wohngebäudeversicherungen zu identifizieren, die die vertraglichen Ansprüche der Geschädigten unmissverständlich und in einer Mindestqualität regeln.

„Damit wird der BVK seiner aktiven Rolle im Verbraucherschutz im Interesse der qualifiziert beratenden Versicherungsvermittler gerecht“, kommentiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. Im Unterschied zu Produkt-Ratings gehe es bei dieser Bewertung nicht um eine möglichst umfassende Ausgestaltung der Produkte oder um die Prüfung auf hohe Leistungsstandards, sondern um eine solide Grundprüfung aus Sicht der von BVK-Mitgliedern erforderlichen Mindestausprägungen in Umfang und klarer Bedingungsformulierung.

Für das Projekt Mindeststandards hat der BVK demnach gemeinsam mit Franke und Bornberg eine Analyse von Versicherungsprodukten durchgeführt, die auf dem Bewertungs-Know-how dieses Kooperationspartners und auf dem praxisnahen Wissen und den Erfahrungen von BVK-Vermittlern um die Kundenbedürfnisse basiert.

Aufwendiger Bewertungsprozess

BVK-Mitglieder aus allen Vertriebswegen hätten demnach dazu beigetragen, die Kriterien für die Mindeststandards zusammenzustellen, die gute Produkte für ihre Kunden ausmachen. So müssen laut BVK beispielsweise Leistungsansprüche unmissverständlich geregelt sein und dürfen keine Auslegungsmöglichkeiten im Schadenfall zulassen.

In einem aufwendigen Prozess habe die Schadenkommission des BVK in Zusammenarbeit mit Franke und Bornberg zunächst alle weiteren möglichen Sachverhalte eruiert, die Konfliktpotenziale im Schadensfall beinhalten. In einem Internet-gestützten Verfahren wurden diese Kriterien demnach durch die BVK-Mitglieder bewertet und die wichtigsten Merkmale, die für nahezu alle Versicherten von Bedeutung sind, ausgewählt.

 

Seite zwei: Leistungsansprüche nicht immer transparent

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments