BVK definiert Versicherungsvermittlung neu

Die Delegierten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) haben auf der Hauptversammlung einstimmig einen Leitantrag verabschiedet, mit dem der BVK die Neupositionierung des Berufsstands der Versicherungsvermittler erreichen will.

Der BVK will ein neues Berufsbild des Versicherungsvermittlers etablieren und hat hierzu einen Leitantrag auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung in Berlin verabschiedet.

Laut einer Pressemitteilung des BVK ist die Verpflichtung aller Verbandsmitglieder auf einen Verhaltenskodex beziehungsweise Compliance-Regeln Teil des Leitantrags. Der Kodex beinhaltet demnach neben der selbstverständlichen Einhaltung von Recht und Gesetz, kaufmännische Gepflogenheiten und die faire Wahrung von Kundeninteressen.

Der BVK verlangt in diesem Zusammenhang von seinen Mitgliedern die Befolgung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und die Beachtung von Kundenbedürfnissen. Der Verhaltenskodex versteht demnach außerdem Beratung und Betreuung im Antrags-, Leistungs- und Schadensfall als miteinander untrennbare Vermittlertätigkeiten, deren Vergütungshöhe die Unabhängigkeit der unternehmerischen Entscheidungen wahren soll.

Er geht laut BVK über den vom Gesamtverband Deutscher Versicherungswirtschaft (GDV) formulierten Kodex für die Vermittler hinaus. Die BVK-Mitgliederversammlung fordere daher die Unternehmen auf, diese Verbandslösung in die Praxis umzusetzen und damit jedes BVK-Mitglied als qualifizierten, tugendhaften und selbstbestimmten Unternehmer anzuerkennen.

Pflichten des ehrbaren Versicherungskaufmanns

Insgesamt charakterisiert der Leitantrag laut BVK ein Berufsbild, das mit drei untrennbar verbundenen Komponenten korrespondiert, die für alle Vermittler unabhängig ihrer Rechtsform, ihrem Status und der Art ihrer Vergütung gelten sollen:

Erstens dem unbedingten und nachprüfbaren Bekenntnis zu den Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute, zweitens dem Nachweis einer Qualifizierung, wie sie in den Weiterbildungsverpflichtungen der vom BVK mitgegründeten Brancheninitiative „gut beraten“ vorgesehen ist und drittens in dem Selbstverständnis der Vermittler als selbstbewusste und eigenverantwortlich handelnde Unternehmer.

 

Seite zwei: BVK will Flexibilität der Vergütung

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