Erbausgleich für das pflegende Kind

Solchen Diskussionen kann das pflegende Kind mit einem so genannten Pflegetagebuch vorbeugen. Darin werden die einzelnen Pflegeleistungen exakt nach Datum und Uhrzeit festgehalten. Es kann auch ratsam sein, einzelne Einträge durch die gepflegte Person gegenzeichnen zu lassen. Dieses Vorgehen ist für das ohnehin belastete pflegende Kind zwar bürokratisch und aufwändig – letztlich bringt es aber mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

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Testament vermeidet Streit

Gänzlich vermeiden lässt sich die Problematik damit aber natürlich trotzdem nicht. In vielen Fällen wird es dem Ausgleich gemäß der gesetzlichen Regelung deshalb vorzuziehen sein, dass der Erblasser zu Lebzeiten ein mit fachmännischer Hilfe gestaltetes Testament errichtet.

Darin kann er die Leistungen des ihn pflegenden Kindes mit einer entsprechenden Zuwendung honorieren, so dass dieses im Erbfall nicht mehr auf den streitanfälligen gesetzlichen Ausgleichsanspruch angewiesen ist.

Dr. Anton Steiner ist Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V.(www.erbrechtsforum.de) und Fachanwalt für Erbrecht in München. Er ist Gründungspartner der Kanzlei Groll, Gross & Steiner (www.groll-gross-steiner.de).

Foto: Deutsches Forum für Erbrecht e.V.

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