GDV: Riester-Zulagen nicht verschenken

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erinnert Riester-Sparer daran, bis Jahresende ihre staatlichen Zulagen anzufordern.

Mehr Riester-Rente durch staatliche Förderung.

Fast 16 Millionen Menschen hätten einen Riester-Vertrag abgeschlossen und Anspruch auf staatliche Förderung. Diese müsse aber gesondert beantragt werden. Den entsprechenden Antrag erhielten Sparer von ihrem Anbieter. Die Frist für das Jahr 2012 läuft am 31. Dezember 2014 ab, so der GDV. Danach entfalle der Anspruch auf die Zulagen.

Dauerzulagenantrag stellen

Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen wolle, könne über seinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag verlängere sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Der entsprechende Zulagenbetrag werde dem Riester-Konto automatisch gutgeschrieben.

Der GDV empfiehlt, auch die Angaben zum Dauerzulagenantrag von Zeit zu Zeit prüfen! Denn ändere sich die persönliche Lebenssituation, weil man zum Beispiel heiratet oder ein Kind bekommt, dann können sich auch die Zulagenansprüche ändern. Mögliche Änderungen sollten dann schnellstmöglich dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden.

Maximale Förderbeträge

Die maximale jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro pro förderberechtigter Person. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von 185 Euro gezahlt. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, fließen 300 Euro. Die Kinderzulage gibt es solange wie man Kindergeld bezieht – also maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

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Wer die volle Riester-Förderung erhalten möchte, muss jährlich mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlen. Gefördert werden höchstens 2.100 Euro.

Foto: Shutterstock

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