„Einheitliche BU-Vertragsbedingungen verringern Abschluss-Hemmschwelle“

Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher des Lübecker Finanzvertriebs Dr. Klein, erläutert seine Ansätze, mit denen die Berufsunfähigkeitsversicherung noch kundenfreundlicher gestaltet werden könnte.

„Ideal wäre es, wenn die Gesundheitsangaben durch Atteste oder Patientenakten nachgewiesen werden müssten. So könnten Fehler durch den Antragsteller vermieden werden.“

Cash.: Der Versicherungsmakler Matthias Helberg hat in seinem Blog dazu aufgerufen, Verbesserungsvorschläge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen. Diesem Aufruf ist Dr. Klein gefolgt. Als die drei wichtigsten Wünsche nennen Sie: Einheitliche Versicherungsbedingungen, vereinfachte Gesundheitsfragen und attraktive Bedingungen für junge Leute. In welchem der drei Bereiche sehen Sie das größte Optimierungspotenzial?

Gawarecki: Das größte Optimierungspotenzial sehen wir in der Vereinfachung der Gesundheitsfragen. Für Antragsteller ist es schwierig, wirklich alle Erkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre zu benennen.

Wird aber eine Erkrankung vergessen oder falsch angegeben, wirkt sich das im Leistungsfall negativ aus und bedeutet im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes. Das Problem: Die Berufsunfähigkeitsversicherung holt sich nicht bereits im Antragsprozess Informationen von den Ärzten ein, sondern erst im konkreten Leistungsfall. Dann kann es aber bereits zu spät sein.

Jeder Antragsteller ist also gefordert, selbst alle Krankheiten der letzten Jahre lückenlos aufzuführen.

Wie sieht Ihr Verbesserungsvorschlag für die BU aus?

Unser Wunsch für eine kundenfreundlichere Berufsunfähigkeitsversicherung ist es, die Angabe von Krankheiten in den Gesundheitsfragen zeitlich zu beschränken. Zum Beispiel könnte die Abfrage auf die letzten zwölf Monate eingeschränkt werden oder der Antragsteller braucht nur Krankheiten anzugeben, die eine längere Behandlung von über drei Monaten erforderten.

Ideal wäre es außerdem, wenn die Angaben durch Atteste oder Patientenakten nachgewiesen werden müssten. So könnten Fehler durch den Antragsteller vermieden werden.

Einheitliche Vorgaben dürften den Versicherern nicht sonderlich schmecken…

Natürlich sprechen wir hier vor allem aus Kundensicht. Einheitliche Vertragsbedingungen würden die Vergleichbarkeit der verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherungen vereinfachen und somit die Hemmschwelle für den Abschluss dieser komplizierten Absicherung verringern.

Wir erwarten in der Tat nicht, dass dieser Wunsch in nächster Zukunft in Erfüllung geht. Aber bereits kleine Reformen wären schon ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Wie wäre es beispielsweise mit einer von allen Versicherungen vertretbaren Auflistung von Berufen und Hobbys, die aus Sicht der Anbieter als gefährlich einzustufen sind? Damit wüsste jeder Antragsteller gleich, ob er eventuell mit einem Beitragsaufschlag rechnen muss.

Bei der Berufsgruppeneinstufung würde zum Beispiel auch eine Beschreibung des Tätigkeitsfeldes vorteilhaft sein. So könnten eine Einordnung in die falsche Berufsgruppe und damit auch ungerechtfertigte Beitragszuschläge verhindert werden.

Interview: Lorenz Klein

Foto: Dr. Klein

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