BU für Hausfrauen: Was zu beachten ist

Aufpassen auch bei folgenden Zeilen, die dazu dienen, eine versteckte Erwerbsunfähigkeit unterzubringen: „…versicherte Person außerstande ist, eine Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer Lebensstellung beim Ausscheiden aus dem Berufsleben entspricht.“

Dies führt im BU-Fall ebenso ins finanzielle Nichts! Es gibt jedoch auch Versicherer, die sich nicht winden wie ein Aal im Wasser, sondern ganz klar in ihren Bedingungen festgelegt haben: „Die Tätigkeit von … Hausfrauen/Hausmännern sehen wir als Beruf an.“ Das geht doch mal runter wie Öl!

Bei Abschluss gilt generell: Absicherung des Bedarfs (in der Regel 1.000 bis 1.500 Euro) bis Endalter 67 Jahre – und nichts anderes!

Nicht auf staatliche Hilfe verlassen

Zum Abschluss fragen Sie sich vielleicht, ob es überhaupt nötig ist, eine Hausfrau/einen Hausmann abzusichern. Schließlich geht deren/dessen Partner mit großer Wahrscheinlichkeit einem Beruf nach, der bezüglich BU bereits „fürstlich“ abgesichert ist, sonst ginge im Notfall ja die Existenz baden.

Kann die Hausfrau/der Hausmann allerdings ihren Beruf nicht mehr ausüben, tut sie das genauso. Wer versorgt die Kinder? Wer kümmert sich um das Management der Familie? Der außer Haus berufstätige Partner jedenfalls nicht, denn der muss den Lebensunterhalt der Familie verdienen. Eine fatale Situation, die völlig unterschätzt wird.

Auf staatliche Hilfe kann man sich hier leider nicht verlassen. Diese ist nur theoretisch vorhanden, aufgrund gewisser ungünstiger Bedingungen jedoch praktisch so gut wie ausgeschlossen.

Die Autorin Claudia Möller ist Sozialversicherungsfachangestellte, Fachwirtin für Finanzberatung und Diplom-Ingenieurin (FH). Sie ist seit 2002 in der Versicherungsbranche tätig und auf die biometrischen Risiken Berufsunfähigkeit und Pflege spezialisiert. (www.finesurance.de)

Foto: www.finesurance.de

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