Laienpflege: Was ist auch im Sinne der Angehörigen zu beachten?

Mit Blick auf die niedrigen Geburtenraten in Deutschland wird dies auch zur Folge haben, dass es eine sehr hohe Anzahl Pflegebedürftiger geben wird, die keine Kinder haben und im Pflegefall nicht auf einen größeren Familienverbund zurückgreifen können.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung unzureichend

Zwar zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung über das Pflegegeld auch für Laienpflege, und pflegende Angehörige haben ein Recht auf zehn Tage Sonderurlaub im Jahr sowie in größeren Betrieben ein Recht auf ein halbes Jahr unbezahlten Urlaub. Je nach Pflegestufe beträgt das Pflegegeld jedoch nur 120 bis 440 Euro, beziehungsweise 305 und 525 Euro bei zusätzlicher Demenz.

Demenzerkrankungen sollen im Zuge der geplanten Pflegereform und des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs stärker berücksichtigt und auch die Pflegesätze ab 2015 um durchschnittlich 4 Prozent angehoben werden. Dass aber auch dies nicht ausreicht, um davon auch nur einen Teil der bei längerer Pflege entstehenden Lohn- oder Einkommenseinbußen eines pflegenden Angehörigen oder Bekannten auszugleichen, liegt auf der Hand.

Hierbei hilft auch nicht, dass dem Pflegenden grundsätzlich auch Pflegesachleistungen zustehen, weil dieses Geld nur für die von den Pflegekassen zugelassenen Leistungserbringer in Anspruch genommen werden kann und eben nicht an die laienpflegenden Angehörigen fließen darf.

Seite drei: Passender Vorsorgetarif schafft die richtige Basis

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