BVK: „Es war ein hartes Stück Arbeit“

Nach Gesetzentwurf, Diskussion im Finanzausschuss und Verabschiedung durch den Bundestag hat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) jetzt im Bundesrat die letzte Hürde genommen und stößt auf die Zustimmung des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Michael H. Heinz, BVK, sieht den Höchstzillmersatz nicht als Deckel.
„Es war ein hartes Stück Arbeit, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass die zwingende Offenlegung der individuellen Provision der Vermittler nichts zur Transparenz für den Verbraucher beiträgt, sondern zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen geführt hätte,“ so BVK-Präsident Michael H. Heinz.

„Gespräche in Berlin haben Früchte getragen“

„Ich freue mich, dass nicht zuletzt unsere intensiven Kontakte und Gespräche bis zur letzten Minute mit den politischen Entscheidungsträgern in Berlin Früchte getragen haben.“ Der BVK begrüßt, dass der Gesetzgeber mit dem LVRG den Weg zur Stabilisierung der Lebensversicherung in Zeiten des Niedrigzinses frei gemacht hat, ohne dass der für die Altersvorsorge unverzichtbare und sozialpolitisch bedeutsame Berufsstand der Versicherungskaufleute belastet wird.

Zur Senkung des Höchstzillmersatzes von 40 Promille auf 25 Promille stellt Michael H. Heinz fest, dass dies nicht bedeute, dass die Provision auf 25 Promille begrenzt sei, sondern lediglich, dass die Abschlusskosten nur bis zu dieser Höhe bilanziell geltend gemacht werden dürften.

Härtetest für die Beziehung Versicherer und Vermittler

„Hier wird sich zukünftig zeigen, welche Versicherer zu ihren Vermittlern stehen und nicht das LVRG vorschieben, um die Provisionen zu senken“, so der BVK-Präsident. „Das Gesetz gibt jedenfalls dafür nichts her. Es entspricht unserer Forderung, die Vergütung der Vermittler nicht gesetzlich zu deckeln.“

Foto: BVK

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