Pflegeversicherungen: Die Konzepte im Vergleich

Pflegetagegeld bietet differenzierte Absicherungsmöglichkeiten

In der Pflegetagegeld-Versicherung vereinbart der Kunde einen bestimmten Betrag, den er im Pflegefall ausgezahlt haben will. Dieser kann weitestgehend frei festgelegt werden, ist garantiert und steht nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit zur freien Verfügung.

Die Höhe der Tagessätze variiert in aller Regel je nach Einstufung in eine der gesetzlich definierten Pflegestufen. Auf diese Weise können die Leistungen auf die je nach Pflegestufe unterschiedlich hohe finanzielle Lücke abgestellt werden, die nach Abzug des von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommenen Anteils verbleibt.

Darüber hinaus bietet dieses Konzept vielfältige Möglichkeiten der Anpassung an die unterschiedlichen Wünsche und Bedürfnisse des Kunden. Um sich für den Fall der Demenz, der in den meisten Standardtarifen ungenügend abgedeckt ist, gesondert abzusichern, kann er bei manchen Versicherern dafür eine höhere Leistung vereinbaren.

Außerdem kann er auch für eine Dynamisierung der Leistungen vor und nach Eintritt des Pflegefalls optieren, um sich vor künftigen Kostensteigerungen zu schützen.

Grundsätzlich hängt der Beitrag des Kunden für eine Pflegeversicherung von der Höhe der von ihm gewünschten Leistungen ab. Dabei spielt das Eintrittsalter beim Abschluss eine entscheidende Rolle. Je jünger der Kunde ist, desto geringer sind auch die Beiträge, die er für dieselben Leistungen zahlen muss. Daher sind die Beiträge für eine Pflegerenten-Versicherung in der Kernzielgruppe dann aber auch häufig kaum mehr zu bezahlen.

Pflegetagegeld-Versicherung bietet im Vergleich zur Pflegerente viele Vorteile

Was den Kostenvergleich insgesamt angeht, ist aufgrund unterschiedlicher kalkulatorischer Rahmenbedingungen bei gleicher garantierter Leistung eine Pflegerente etwa 50 bis 100 Prozent teurer als ein Pflegetagegeld. Befürworter der Pflegerenten-Versicherung betonen, dies sei auf besondere Vorteile gegenüber der Pflegetagegeld-Versicherung zurückzuführen.

Bei genauerem Hinsehen wird allerdings deutlich, dass die hauptsächlich angeführten „Argumente“ pauschal so nicht stimmen:

Seite drei: Welches Konzept liegt vorn?

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