Wiederanlagemanagement und Pflegevorsorge zusammenbringen

Eine Pflegeversicherung sollte Bestandteil jedes Personen- und Vermögensvorsorgeplans sein. Steht im fortgeschrittenen Alter frei gewordenes Kapital zur Verfügung, kann durch eine Kombination aus Pflegeversicherung und Rentenfondsanlage eine attraktive Kombination für Makler und Kunden entstehen.

Athanasios Almbanis, DFV Deutsche Familienversicherung AG

Das Wiederanlagemodell ist eine attraktive Option für die Generation “55 plus”.

Für Finanzanlagenvermittler gehört es zum täglichen Geschäft: den Zeitpunkt im Auge zu haben, wann beim Kunden abgeschlossene Sparverträge, Vermögensaufbaupläne oder Kapitallebensversicherungen auslaufen und hierdurch Wiederanlagebedarf entsteht. Häufig ist das im Alter von 60 Jahren der Fall.

Und es ist auch die Zeit, in der das Risiko, zum Pflegefall werden zu können und dann mit erheblichen Kosten konfrontiert zu sein, erst richtig bewusst wird. Viele haben sich bis dahin mit dem Thema noch gar nicht beschäftigt.

Pflegevorsorge mit frei gewordenem Kapital

Warum also nicht das frei gewordene Kapital oder einen Teil davon, der nicht zwingend zur Rentenaufbesserung benötigt wird, in ein Konzept stecken, das dieses Risiko über die Kombination aus einer Einmalanlage, beispielsweise in einem offenen Rentenfonds und einer Pflegetagegeldversicherung, abdecken könnte? Für Kunden und Vermittler ein Modell mit Potenzial:

• Im Idealfall bringt der Kunde den finanziellen Teil seiner Pflegefallvorsorge ein für alle Mal unter Dach und Fach – ohne sich weiter um die Zahlung der Beiträge kümmern zu müssen.

• Je nach Höhe des Beitrags für die Pflegezusatzversicherung, der Einmalanlage und der Rendite des Fonds, über dessen Erträge aus Zinsen und Kursgewinnen die Prämien bezahlt werden sollen, könnte das eingesetzte Kapital langfristig erhalten bleiben.

• Im Pflegefall steht dem Kunden das Fondsvermögen uneingeschränkt zur Verfügung. Für die Pflegeversicherung muss er nichts mehr aufwenden, wenn er sich für einen Tarif mit umfangreicher Beitragsbefreiung im Pflegefall entschieden hat.

• Hat er darüber hinaus gegen eine entsprechende Zuzahlung für eine Beitragsrückgewähr im Todesfall optiert, fallen seinen Kindern oder anderen Erben dann neben dem Fondsvermögen auch noch die für die Pflegezusatzversicherung gezahlten Beiträge zu.

• Wenn der Makler nicht nur Versicherungen, sondern auch Fonds vermitteln darf, profitiert er bei diesem Modell vom einmaligen Ausgabeaufschlag des Fonds, der bei Rentenfonds zwischen 1,5 und 3,5 Prozent liegt, von der Bestandsprovision, die je nach interner Kostenstruktur des Fonds zwischen 0,25 und 0,50 Prozent betragen kann, und von der Vergütung aus dem Abschluss der Pflegezusatzversicherung.

Das Modell besteht somit aus zwei Bausteinen: der Einmalanlage und dem Abschluss einer leistungsstarken Pflegetagegeldversicherung. Hinzu kommt ein Auszahlungsplan aus dem Vermögen des thesaurierenden Fonds oder – bei ausschüttenden Fonds – aus den erhaltenen Ausschüttungen zur Bezahlung der Beiträge für die Pflegezusatzversicherung.

Seite zwei: Erster Baustein: Einmalanlage

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