PKV-Neugeschäft: Wettbewerbsvorteil für Beihilfeversicherer?

Zwar hätten beihilfekonforme Tarife gegenüber Tarifen für Arbeitnehmer und Selbstständige den Vorteil, dass Beitragsanpassungen absolut (nicht prozentual) weniger stark ausfallen, sagt Brahm. Andererseits bestehe aufgrund der relativ häufigen Änderungen der Beihilfevorschriften, die meist für die Beihilfeberechtigten mit Leistungseinbußen verbunden seien, ein erhöhter Bedingungsanpassungsbedarf.

So sei auch die Beamtenversicherung von politischen Rahmenbedingungen abhängig, betont der Debeka-Vorstand. Beispielsweise hätten in den letzten Jahren einige Bundesländer Lehrer wieder verstärkt verbeamtet oder bei Polizeibeamten erneut die Heilfürsorge eingeführt, nachdem sie zuvor zugunsten eines Beihilfesystems gestrichen worden sei. Die Krankenversicherung von Beamten sei daher „kein Selbstläufer“.

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Wettbewerbsvorteil für Beihilfeversicherer überschaubar

Auch Marktbeobachter Gerd Güssler, Geschäftsführer des Freiburger Analysehauses Kvpro.de, hält den Wettbewerbsvorteil für die Beihilfeversicherer für überschaubar. Der Vorteil sei nur insoweit gegeben, so Güssler, als Versicherer wie Debeka, Axa/DBV und Huk-Coburg weniger Fluktuation in ihren Beständen hätten, „denn Beamte sind schon von Berufs wegen treuer“.

Den Beihilfeversicherten sei allerdings häufig die gesamte Marktbreite an starken Tarifen nicht bekannt, kritisiert der Experte. (lk)

Foto: Shutterstock / Debeka

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