„Komplette Mitnahme der Altersrückstellungen kein zielführender Ansatz“

Wenn Sie aber jemanden haben, der ein Einkommen in Höhe von 4.462 Euro im Monat hat, dann kann man diesen gesetzlich Versicherten unmöglich als sozial schutzbedürftig betrachten. Wenn man ihn an die Beitragsbemessungsgrenze wieder heranführen würde, dann würden sicherlich die Verhältnisse wieder einigermaßen realistisch dargestellt werden. Deshalb teile ich die Auffassung von Herrn Laue.

Die Bürgerversicherung erscheint derzeit sehr weit weg. Wird die Idee nochmal neuen Auftrieb gewinnen?

Albrecht: Die Gefahr sehe ich schon. Auch wenn die letzte Wahl gezeigt hat, dass man mit dem Thema nicht unbedingt Wahlen gewinnt – zumal wir wohl eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben. Das System muss natürlich weiterentwickelt werden – wir haben schließlich eine demografische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt zu schultern. Aber schauen Sie mal nach England: Dort ist es gang und gäbe, dass ältere Patienten keine künstliche Hüfte mehr bekommen.

Hierzulande gab es einen großen Aufschrei, als ein junger CDU-Politiker in eine ähnliche Richtung dachte. Man kann wirklich froh sein, hier zu leben: Die Patienten können jederzeit einen Arzt in Anspruch nehmen und sie kommen ohne jegliche Wartezeit ins Krankenhaus. Um diese exzellente Versorgung beneiden uns viele.

Drexler: Eine Arztpraxis, die privat liquidieren kann, investiert auch in die medizinische Ausstattung, von der auch die Kassenpatienten profitieren. Und die Systeme in Europa, die der Bürgerversicherung ähnlich sind, führen dazu, dass sich Schattensysteme bilden.

Das heißt, die Bürger kaufen versteckt privaten Versicherungsschutz hinzu, weil sie einen besseren Schutz über die Regelleistungen hinaus wünschen. Die Bürgerversicherung schafft also erst eine Zweiklassengesellschaft.

Seite fünf: Keinen Ermessensspielraum bei der medizinischen Notwendigkeit von Leistungen

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