Private Pflegeabsicherung: Die finanzielle Zeitbombe tickt weiter

Private Pflegeabsicherung ist unverzichtbar, doch sie wird weitgehend verdrängt. Die staatliche Förderung, zäh angelaufen, deckt die Lücke auch nur partiell. Für viele Bundesbürger tickt die finanzielle Zeitbombe weiter. Daran wird die Pflegereform zum 1. Januar 2015 nichts ändern.

Für viele Bundesbürger tickt die finanzielle Zeitbombe weiter.

Bereits jetzt gibt es in Deutschland 2,63 Millionen Pflegefälle, Stand Ende 2013. Das sind 3,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und bestätigt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen stetig steigt.

Gesetzliche Pflegeabsicherung in der Demografiefalle

In 40 Jahren werden es voraussichtlich schon deutlich mehr als 4,4 Millionen sein, die auf Pflege angewiesen sind. Zugleich gibt es immer weniger Beitragszahler. Die gesetzliche Pflegeabsicherung steckt also in der Demografiefalle.

Insgesamt 83 Prozent der Pflegefälle sind 65 Jahre und älter, 35 Prozent über 85 Jahre alt. Daher muss selbst dann mehr Geld ins System gepumpt werden, wenn nur das heutige Niveau gehalten werden soll.

Ohne private Zusatzvorsorge bleibt für den Einzelnen das Risiko, nötige Pflegeleistungen aus dem Ersparten zu bezahlen oder die finanzielle Last den Kindern aufzubürden.

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Hauptgründe für Pflegebedürftigkeit

Derzeit werden 70 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt; das sind 1,85 Millionen Menschen. Zwei Drittel erhalten ausschließlich Pflegegeld; sie werden also in der Regel allein durch Angehörige gepflegt.

Das restliche Drittel lebt ebenfalls zu Hause, wird jedoch vollständig oder teilweise durch ambulante Pflegedienste versorgt. In Pflegeheimen werden knapp 30 Prozent der Pflegebedürftigen vollstationär betreut – insgesamt 785.600 Menschen.

Hauptgründe für Pflegebedürftigkeit sind Demenz und vegetative Zustände, gefolgt von Tumoren, Verletzungen, Missbildungen und Aids. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Grundabsicherung. Das Geld reicht nicht für Rundum-Pflege.

Selbst in Pflegestufe 3, wo mindestens fünf Stunden Hilfe pro Tag veranschlagt sind, entspricht das Geld bei 30 Tagen im Monat und einer Sachleistung von 1.550 Euro nur einem Stundensatz von zehn Euro.

Seite zwei: Chronologie der Reformen

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