Provisionsoffenlegung: BVK sieht keinen Anlass für „Triumphgeheul“

Die politische Vertreterin in der Runde war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anwesend. Zuvor verteidigte Anja Karliczek (CDU) das geplante Reformwerk. Es sei nicht Ziel der Politik, dass Vermittler geringer vergütet werden, erklärte die Bundestagsabgeordnete und Berichterstatterin im Finanzausschuss, im Hinblick auf die Herabsetzung des Höchstzillmerungssatzes von 40 auf 25 Promille. Vielmehr strebe der Gesetzgeber eine Stärkung der laufenden Bestandsvergütung an.

Auch Wissenschaftler Beenken nahm die LV-Reform zum Anlass, um für die Entwicklung neuer Vergütungsmodelle zu werben. Unter anderem regte er an, auch in der Honorarberatung eine Verteilung der Vergütung über die Laufzeit zu erwirken. Dadurch ließen sich Fehlanreize in der Honorarberatung besser eindämmen. Verbraucherschützer Kleinlein betonte dann auch, dass er die Honorarberatung nicht für die alleinige Lösung halte. So gebe es durchaus Beispiele, wie mit der Honorarberatung „Schindluder“ getrieben werde.

BVK öffnet sich für Honorarberatung

Ungeachtet dessen freundet sich BVK-Präsident Heinz zunehmend mit der Honorarberatung an. Allerdings bekräftigte er seine Forderung, wonach Vermittler eine Beratung auf Honorar- oder Provisionsbasis kundenindividuell vereinbaren dürfen. Nach aktueller Rechtslage müssen sich Vermittler im Vorfeld für ein Beratungsmodell entscheiden.

Bereits auf der KVK-Messe im Juni erklärte Heinz, dass er sich eine Ausweitung der Honorarberatung auf den Privatkundenbereich vorstellen könne. Vor dem Hintergrund einer möglichen Ausweitung der Stornohaftungszeit in der Lebensversicherung auf zehn Jahre könne es interessant sein, erklärte Heinz in Köln, anstelle von 1.000 Euro Abschlussprovision, 800 Euro Honorar für die Vermittlung eines Nettotarifs zu vereinbaren, das in wenigen Monaten voll verdient sei. (lk)

Foto: BVK

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