Reformgesetz bedroht Neugeschäft der Lebensversicherer

Für viele Lebensversicherer wird es kaum möglich sein, die im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) geforderten Veränderungen bis Ende des Jahres umzusetzen, lautet die Prognose der Hamburger Unternehmensberatung Steria Mummert Consulting. Das Neugeschäft der Branche sei dadurch gefährdet, warnen die Berater.

Andreas Hutfleß, Steria Mummert Consulting: “Für viele Versicherer wird es kaum möglich sein, alle Neuerungen mit Inkrafttreten des Gesetzes oder bis Ende des Jahres umzusetzen.“
Das im Juli von Bundestag und Bundesrat verabschiedete LVRG liefere die Lebensversicherer einem enormen Zeitdruck aus, teilt Steria Mummert mit. So müssten die im Mittelpunkt des Reformpaketes stehenden Maßnahmen bereits bis zum 1. Januar 2015 umgesetzt sein und beträfen „fast alle Bereiche der Lebensversicherer“.

Verspätete Umsetzung bedroht Neugeschäft

Sollten die Unternehmen die Neuerungen nicht fristgerecht realisieren können, besteht den Beratern zufolge die Gefahr, dass ihnen Neugeschäft verloren gehe. Zum Umfang der möglichen Einbußen machten die Berater keine Angaben.

Das Neugeschäft der Lebensversicherer sei durch die Reform direkt betroffen, so Steria Mummert, da die Gesellschaften eine neue Tarifgeneration einführen müssten. Grund für die erforderliche Neukalkulation der Tarife ist die im LVRG verankerte Absenkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Promille sowie des Höchstrechnungszinses von 1,75 auf 1,25 Prozent zum 1. Januar 2015.

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Lebensversicherer müssten Angebots-Software bis spätestens November umgestellt haben

„Für viele Versicherer wird es kaum möglich sein, alle Neuerungen mit Inkrafttreten des Gesetzes oder bis Ende des Jahres umzusetzen“, betont Andreas Hutfleß, Leiter des Geschäftsbereichs Versicherungen bei Steria Mummert Consulting. Lebensversicherer müssten ihre Angebots-Software bis spätestens November umgestellt haben, um das Neugeschäft nahtlos weiterführen zu können, so Hutfleß.

Darüber hinaus fordert das LVRG eine Offenlegung einer Gesamtkostenquote des Versicherungsvertrages vor Vertragsabschluss. Die Finanzaufsicht Bafin erhält zudem zusätzliche, erweiterte Befugnisse und kann Sanierungsmaßnahmen bei Versicherern anordnen. Außerdem erhalten die Versicherern weniger Spielraum bei der Bestimmung der Ausschüttungen an ihre Aktionäre. (lk)

Foto: Steria Mummert Consulting

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