Risiko-Lebensversicherung: Richtige Wahl des Versicherten spart Geld

Die richtige Wahl des Versicherungsnehmers im Rahmen einer Risikolebensversicherung kann helfen, die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu umgehen oder zu verringern. Dies gilt gerade dann, wenn ein Ehepartner gegen das Risiko des Versterbens des anderen Ehegatten abgesichert werden soll.

Gastbeitrag von Jens Reichow, Kanzlei Michaelis

„Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist es ratsamer, dass der Begünstigte (in unserem Beispiel die Ehefrau) die Versicherung selbst auf das Leben des Alleinverdieners (in unserem Beispiel des Ehemannes) abschließt.“

Der klassische Fall ist die Absicherung der Ehefrau in einer Alleinverdienerehe. Die Frau betreut die gemeinsamen Kinder. Der Mann sorgt für das Familieneinkommen. Von diesem werden die gemeinsamen Kosten, zum Beispiel die Darlehensraten für das Familienheim, bezahlt.

Falsch: Alleinverdiener schließt Versicherung auf sein eigenes Leben ab

Verstirbt der Mann in einer solchen Konstellation frühzeitig, gerät die Ehefrau oftmals in finanzielle Bedrängnis. Ohne eigenes Einkommen muss sie dann die laufenden Kosten der Familie übernehmen und zudem die Kreditraten schultern. Hiergegen soll eine Risikolebensversicherung Schutz bieten.

Nicht oder nur schlecht Beratende wählen in dieser Situation jedoch oftmals eine falsche Konstellation. Meistens schließt der Alleinverdiener (in unserem Beispiel der Ehemann) die Versicherung als Versicherungsnehmer auf sein eigenes Leben ab und setzt den anderen Ehegatten (in unserem Beispiel die Ehefrau) als Bezugsberechtigte ein.

Was viele nicht wissen ist, dass dieser Vorgang als Schenkung zu betrachten ist und daher Erbschafts– oder Schenkungssteuer nach dem Tod des Ehemannes auslösen kann. Dies gilt gerade dann, wenn die Freibeträge durch die Erbschaft schon ausgeschöpft sind.

Muss dann von der Versicherungssumme aus der Lebensversicherung auch noch Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeführt werden, kann es zu unvorhergesehenen Lücken im Finanzplan kommen.

Richtig: Begünstigter schließt Versicherung auf Leben des Alleinverdieners ab

Unter steuerlichen Gesichtspunkten wäre es daher ratsamer, dass der Begünstigte (in unserem Beispiel die Ehefrau) die Versicherung selbst auf das Leben des Alleinverdieners (in unserem Beispiel des Ehemannes) abschließt.

Verstirbt der Ehemann dann, so würde die Ehefrau die Todesfallleistung aus ihrer eigenen Versicherung erhalten, was nicht der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen würde. Hierbei sollte jedoch sichergestellt werden, dass die Ehefrau die Versicherung aus eigenen finanziellen Mitteln bedient, da ansonsten die Prämien als Schenkungen zu berücksichtigen wären.

Selbstverständlich können steuerliche Aspekte nicht alleine den Ausschlag zugunsten einer Gestaltung geben. Jede Gestaltung bietet natürlich auch Nachteile. Vor Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfiehlt sich daher anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Autor Jens Reichow ist Rechtsanwalt in der Hamburger Kanzlei Michaelis und Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Foto: Kanzlei Michaelis

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